– Gemeinsame Empfehlung der GKV-Verbände zur Kostenerstattung und -übernahme von Behandlungsleistungen im EU- und EWR-Ausland sowie der Schweiz
in der aktuellen Fassung vom 18.3.2008
GKV-Versicherte können – von Ausnahmen abgesehen – auch Leistungen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz auf Basis von über- und innerstaatlichem Recht in Anspruch nehmen.
Die GKV-Verbände haben gemeinsam mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in einer Empfehlung vom 18.03.2008 Auslegungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung veröffentlicht.
in der aktuellen Fassung vom 18.3.2008