Behandlungsleistungen im Ausland

GKV-Versicherte können – von Ausnahmen abgesehen – auch Leistungen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz auf Basis von über- und innerstaatlichem Recht in Anspruch nehmen.

Die GKV-Verbände haben gemeinsam mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in einer Empfehlung vom 18.03.2008 Auslegungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung veröffentlicht.

Microsoft Word - ge_ausland_13_4_sgb v.doc

Gemeinsame Empfehlung der GKV-Verbände zur Kostenerstattung und -übernahme von Behandlungsleistungen im EU- und EWR-Ausland sowie der Schweiz

in der aktuellen Fassung vom 18.3.2008

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