Prävention in der Pflege

Potenziale des Alter(n)s nutzen!

Rund 870.000 pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland in Pflegeeinrichtungen. Gesundheit und Pflegebedürftigkeit – wie gut passt das zusammen? Die positive Veränderbarkeit von körperlichen und kognitiven Funktionen ist wissenschaftlich erwiesen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) von 2015 wurde das gesundheitliche Potenzial von Menschen in Pflegeeinrichtungen explizit in das Blickfeld der Prävention und Gesundheitsförderung gerückt. Die gesetzlichen Pflegekassen stellen zur Förderung der Gesundheit 21 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Was sind die Herausforderungen? Ein Blick auf den gesetzlichen Hintergrund und in die Praxis.

Eine gute und belastbare Gesundheit ist in allen Altersphasen wichtig. Mit steigendem Alter rücken Fragen der Gesundheit mehr und mehr in den Fokus. Haben sich die Gesundheitsförderungs- und Präventionsdebatten in Deutschland lange Zeit auf die frühen Lebensphasen konzentriert, ist seit einigen Jahren ein Umdenken zu verzeichnen. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Prävention und Gesundheitsförderung im Alter zu einem erheblichen Gesundheitsgewinn führen können und damit einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfen.

Dies gilt ganz besonders für pflegebedürftige Menschen, die bereits körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen aufzeigen, die eine Unterstützung in der alltäglichen Versorgung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig machen. Der Erhalt und die Förderung körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit haben einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mit dem Präventionsgesetz haben die Pflegekassen mit dem § 5 SGB XI den expliziten Auftrag, Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Dabei spielt die Partizipation der Menschen mit Pflegebedürftigkeit und der Pflegeeinrichtungen eine entscheidende Rolle. Gemeinsam mit ihnen sollen die Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickelt und umgesetzt werden.

Lebenswelt „Pflegeeinrichtung“

In Deutschland werden überwiegend ältere bzw. hochaltrige pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen versorgt; 70 Prozent der Bewohner sind 80 Jahre und älter.

Diese Zahlen zeigen: Prävention für pflegebedürftige Menschen stellt ein wichtiges Zukunftsfeld dar. Denn der Wunsch und das Bedürfnis von Menschen nach einer gesundheitsfördernden Lebenswelt, die selbstbestimmtes Leben und Wohlbefinden so gut wie möglich unterstützt, hängen nicht vom Alter ab. Mit dem Präventionsgesetz wurde es möglich, dass auch pflegebedürftige Menschen in ihrer Lebenswelt – dies ist sehr häufig eine stationäre Pflegeeinrichtung – Unterstützung zur Förderung ihrer Gesundheit erhalten. Immerhin sollen hierfür von den Pflegekassen jährlich 31 Cent je Versicherten (Stand: 2018) ausgegeben werden, das entspricht einem Finanzvolumen von rund 21 Millionen Euro.

Pflegeeinrichtungen können also aktiv in einen von Pflegekassen professionell unterstützten Prozess einsteigen, um Ideen und Vorschläge zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen der Bewohner zu entwickeln und in die Praxis des Pflegealltags einzubauen. So wird die Pflegebedürftigkeit gegebenenfalls gemindert, bestenfalls sogar überwunden oder einer weiteren Verschlechterung vorgebeugt.

Vorteile für die Einrichtung

Auch wenn sich die finanzielle Förderung nach dem Gesetzestext primär an die Bewohner richtet, profitieren davon auch die Angehörigen der Bewohner und die Pflegeeinrichtungen selbst mit ihren Angestellten. Denn Prävention und Gesundheitsförderung haben nachweisbare positive Auswirkungen nicht nur bei den Pflegebedürftigen, sondern auch Potenzial zur Entlastung des Pflegepersonals durch die Förderung der gesundheitlichen Verfassung der Bewohner. Im Übrigen kann die Erweiterung des Portfolios der Pflegeeinrichtung als „gesundheitsfördernde Pflegeeinrichtung“ auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Bisher fehlte es an geeigneten Ansätzen und Ideen aus der Praxis. Gerade in Zeiten, in denen auch bei den verantwortlichen Akteuren in stationären Pflegeeinrichtungen noch die Folgen und Umsetzungsnotwendigkeiten der letzten Pflegereformen (Stichwort: Umsetzung neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff) im Fokus stehen, bedarf das Thema Prävention offensichtlich noch einer gewissen Initialzündung und stetigen Sensibilisierung. Dabei eröffnet gerade der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch für das Thema Prävention neue Perspektiven. Die Ausrichtung der Pflegestandards zu mehr Selbstständigkeit und einer systematischen Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen bildet eine geeignete Schnittstelle zu Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung. Diese sind die direkte Beteiligung der Zielgruppe und Ausrichtung an den vorliegenden Bedarfen (Partizipation) sowie die Selbstbestimmung (Empowerment).

Es gilt hier auch zukünftig: Gefragt sind die Ideen und die Adressierung der Bedarfe der Einrichtungen, um ein geeignetes Zusammenwirken von Einrichtungen und Pflegekassen sicherzustellen. Dabei geht es schlichtweg um gute Ideen und Konzepte, die die Förderung der Gesundheit beinhalten, umsetzbar sind und alle Beteiligten im Pflegealltag abholen.

Ideenwettbewerb „Heimvorteil“

Um gute Ideen aus der Praxis für die Praxis zu sammeln, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Namen der Ersatzkassen den bundesweiten Ideenwettbewerb „Heimvorteil“ durchgeführt. Der Ideenwettbewerb richtete sich an stationäre Einrichtungen der Altenpflege. Ziel war es, Ideen der Praxis für die Umsetzung des „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ zu sammeln. Über 270 Ideen wurden eingereicht, 20 Ideengeber schafften es in das Finale. Grundlage für die Auswahl war ein mehrstufiger Bewertungsprozess, der auf den Förderkriterien des Leitfadens Prävention beruht.

Aufgrund des hohen Engagements hatten sich die Ersatzkassen dazu entschlossen, alle 20 Finalisten auszuzeichnen. Der Preis umfasst eine Entwicklungspartnerschaft zwischen Präventionsexperten und den ausgelobten Einrichtungen. Die Präventionsexperten begleiten die Einrichtungen bei der Umsetzung und/oder Weiterentwicklung der Ideen und stellen die Ideenkonzepte anschließend zur Verfügung.

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. 9./10.2018