Innovationsfonds

Mit dem Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden seit 2016 in Deutschland innovative Formen der Gesundheitsversorgung sowie Projekte zur Erforschung und Verbesserung der bestehenden Gesundheitsversorgung gefördert. Die Förderung umfasst insbesondere sektorenübergreifende „neue Versorgungsformen“ und die „Versorgungsforschung“.  Darüber hinaus unterstützt der Innovationsfonds seit 2020 die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht. Das Ziel des Fonds ist die qualitative Weiterentwicklung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der GKV.

Die gesetzliche Grundlage des Innovationsfonds wurde 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) geschaffen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 92a und 92b SGB V und wurden seither mehrfach angepasst. Mit dem Digitalgesetz (DigiG) wurde der Innovationsfonds 2024 über das ursprünglich vorgesehene Ende des Jahres 2024 hinaus dauerhaft verstetigt.

Das ursprünglich für die Zeit ab 2025 vorgesehene jährlich Fördervolumen von 200 Millionen Euro wurde für das Jahr 2026 im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einmal auf 100 Millionen Euro reduziert. Mit dem 2026 beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) wurde die jährliche Fördersumme ab 2027 dauerhaft auf 100 Millionen abgesenkt.

Die Fördermittel verteilen sich weiterhin zu 80 Prozent auf neue Versorgungsformen und zu 20 Prozent auf die Versorgungsforschung. Für das Jahr 2026 stehen dementsprechend 80 Millionen Euro für neue Versorgungsformen und 20 Millionen Euro für die Versorgungsforschung zur Verfügung. Für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht, sollen mindestens 2,5 Millionen Euro eingesetzt werden. Die Finanzierung der Mittel erfolgt 2026 und ab 2027 grundsätzlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, jeweils unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der landwirtschaftlichen Krankenkasse.

Die Mittel des Innovationsfonds werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet. Über die Förderanträge und die Auswahl förderwürdiger Projekte entscheidet der beim Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingerichtete Innovationsausschuss. Dem Innovationsausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt an. Vertreterinnen und Vertreter der Patienten und der Selbsthilfe haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht.

Die Förderkriterien sind gesetzlich geregelt und werden durch die jeweiligen Förderbekanntmachungen konkretisiert. Grundsätzlich werden neue Versorgungsformen gefördert, die laut Gesetz „eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potential aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden" (§ 92a Abs. 1 SGB V). Voraussetzung ist außerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte. Auch Projekte der Versorgungsforschung müssen auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung ausgerichtet sein.

Projekte

Mehr zum Innovationsfonds

  1. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

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    Der Innovationsfonds fördert seit dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen und stärkt die Versorgungsforschung. » Lesen

  2. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
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    ALIVE: Ersatzkassen starten Projekt zur Verbesserung der Impfquoten bei Versicherten ab 60

    Am 1. August starten die Ersatzkassen das durch den Innovationsfonds geförderte Projekt ALIVE („ALtersspezifische Impfinanspruchnahme VErbessern“). Ziel ist, durch zusätzliche Aufklärung in Hausarztpraxen die Impfquoten bei Personen ab 60 Jahren zu erhöhen. Das Projekt zielt auf die von der Impfkommission (STIKO) empfohlenen Immunisierungen, insbesondere gegen Influenza und Pneumokokken. » Lesen