FAQ Online-Sozialwahl 2023
Antworten auf häufig gestellte Fragen wie: Welche Vorteile bietet eine Online-Sozialwahl? Wie genau funktionierte die Online-Abstimmung? Außerdem: ein Erklärfilm zur Online-Wahl bei den Ersatzkassen. » Lesen
Im Mai 2023 war Sozialwahl in Deutschland. Rund 52 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentenversicherte konnten mitbestimmen, wer bei Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund grundsätzliche Entscheidungen trifft. Die Wahlergebnisse finden Sie unter www.sozialwahl.de und www.bundessozialwahlbeauftragter.de.
So geht's weiter: Nach der Sozialwahl werden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane berufen. Dort übernehmen sie dann ihre Aufgaben und treffen wichtige Entscheidungen in Sachen Rente und Gesundheit. Die neuen Sozialparlamente werden bis zum 31. Oktober 2023 gebildet.
Die Arbeit der Selbstverwalterinnen und -verwalter ist transparent. Das bedeutet, dass die Versicherten über die Entscheidungen und Entwicklungen informiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt bei Ihrer Renten- oder Krankenversicherung.
Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte so wie Sie. Sie machen sich für Rente und Gesundheit stark. Mit Ihrer Stimme geben Sie ihnen die nötige Legitimation, um für Ihre Interessen einzutreten.
Stichtag für die Wahl war der 31. Mai 2023. Bis zu diesem Tag mussten die ausgefüllten Wahlunterlagen bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein. Die Online-Abstimmung bei Ihrer Krankenkasse war ebenfalls bis zum 31. Mai bis 23:59 Uhr möglich.
In Deutschland gibt es Sozialversicherungen wie die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung. Staat und Politik geben den gesetzlichen Rahmen vor, aber um einen Ausgleich zwischen politischen und den Interessen der Versicherten zu schaffen, gibt es das besondere demokratische Prinzip der Selbstverwaltung. Mit der Sozialwahl stimmen die Wahlberechtigten über Gremien der Selbstverwaltung ab. Die Gewählten setzen sich dann für eine bürgernahe Rentenversicherung und Gesundheitsversorgung ein. Alle Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich.
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Die Soziale Selbstverwaltung ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaats. In ihr überwachen ehrenamtliche Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern die Arbeit der einzelnen Sozialversicherungsträger. Alle sechs Jahre werden diese Vertreter neu gewählt. Bei den Kranken- und Pflegekassen entscheidet die Selbstverwaltung zum Beispiel über besondere Versicherungsleistungen. Auch engagieren sich die ehrenamtlichen Vertreter in den Gremien der Krankenkassen und der Rentenversicherung für die Interessen von Versicherten und Arbeitgebern.
Ein Beispiel: Während der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Weg dafür geebnet, dass mehr als sechzig unbürokratische Sondervereinbarungen geschlossen wurden. Leistungserbringern wie Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten wurde damit eine flexible Versorgung unter Corona-Bedingungen ermöglicht, zugleich wurden die Versicherten vor unnötigen Kontakten in Praxen geschützt. Auch die Umsetzung des E-Rezeptes, der elektronischen Patientenakte und von Apps zur gesundheitlichen Versorgung wurde unter Beteiligung der Selbstverwaltung beschleunigt.
Kurzum: Die Soziale Selbstverwaltung setzt sich im Bereich des Gesundheitswesens für eine praxis- und versichertennahe Versorgung ein. Die Sozialwahl legitimiert alle sechs Jahre ihr Handeln.
Die Soziale Selbstverwaltung rückt vor allem im Zuge der Sozialwahlen in das öffentliche Interesse. Dabei ermöglicht sie Versicherten und Arbeitgebern ein wichtiges Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Das Buch „SELBST verwalten!“ gibt erstmals einen umfassenden Einblick in Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklung dieser wichtigen Institution. Neben Beiträgen aus Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit kommen auch Ehrenamtliche selbst zu Wort.
Bernard Braun, Tanja Klenk, Uwe Klemens (Hg.) | SELBST verwalten! Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten | 2022, 261 S., € 22,00 | W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Wie muss die Soziale Selbstverwaltung ausgestaltet sein, um auch künftig die Gesundheitsversorgung mitzugestalten? Welche Bedeutung hat die Sozialwahl für die Versicherten und für die Demokratie? Diese und weitere Fragen diskutierte die Dialogveranstaltung „Sozialwahl 2023“ am 18. Januar 2023. Zudem wurde das Buch „SELBST verwalten! – Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten“ vorgestellt.
Bei der Sozialwahl 2023 sind rund 52 Millionen Versicherte aufgerufen, ihre Vertreter in den Sozialparlamenten von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und DRV Bund zu wählen. Diese sind selbst Versicherte und setzen sich für die Belange von ihresgleichen ein, zuletzt etwa für die Post-Covid-Reha und die ambulante Kinder-Reha sowie die Einführung der elektronischen Patientenakte und diverse Leistungen im Bereich Schwangerschaft und Familie bei den Krankenkassen. » Lesen
Der Countdown zur Sozialwahl 2023 läuft. Beitragszahlende der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk können noch bis zum 31. Mai 2023 ihre ehrenamtlichen Versichertenvertreterinnen und -vertreter in die Verwaltungsräte („Sozialparlamente“) wählen. Die Wahlunterlagen haben die Ersatzkassen ihren wahlberechtigten Versicherten nach Hause geschickt. Jetzt heißt es nur noch wählen. » Lesen
Bis zum 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl statt. Erstmals gibt eine Geschlechterquote vor, dass die zur Wahl stehenden Listen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent haben müssen. Die stärkere Repräsentation der Frauen soll unter anderem den Aspekt berücksichtigen, dass Frauen und Männer unterschiedlich auf Renten- und Gesundheitsthemen schauen, so die Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen. » Lesen
Bei der diesjährigen Sozialwahl werden blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten Hör-CDs und Wahlschablonen in Brailleschrift zur Stimmabgabe angeboten. Diese können bis zum 19. Mai beim jeweiligen Träger angefordert werden. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner wählen mit ihrer Stimme Selbstverwalterinnen und -verwalter, die ihre Interessen im Sozialparlament vertreten. Stichtag für die Wahl ist der 31. Mai 2023. » Lesen
Wahlberechtigte der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk konnten 2023 frei entscheiden, ob sie online oder klassisch per Brief abstimmen möchten. Mit rund 22 Millionen Wahlberechtigten war die Sozialwahl 2023 bei den Ersatzkassen die bisher größte Online-Wahl in Deutschland. Ein eigens für die Online-Wahl produzierter Erklärfilm erläutert den Prozess der digitalen Stimmabgabe. » Lesen
Die Wahlbriefe sind unterwegs: In den kommenden Tagen erhalten rund 52 Millionen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Diese können bis zum 31. Mai ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung wählen. » Lesen
Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse werden ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Online-Wahlen anbieten. Damit setzen die urwählenden Krankenkassen erstmalig ein Modellprojekt zur digitalen Sozialwahl um, wofür der Gesetzgeber im Mai 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte. » Lesen
In einer vdek-Dialogveranstaltung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Praxis über die Gegenwart und Zukunft der Sozialen Selbstverwaltung. Wie muss sie ausgestaltet sein, um auch künftig die Gesundheitsversorgung mitzugestalten? Welche Bedeutung hat die Sozialwahl für die Versicherten und für die Demokratie? Welche spezielle Rolle kommt der Wahl in diesem Jahr zu? » Lesen
Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft. Die sechs Ersatzkassen sind hier durch 36 Vertreter repräsentiert, die alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt werden. » Lesen
Die Sozialwahlen sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Im Glossar finden sich allgemeine Informationen zu den Sozialwahlen, zur Unterscheidung zwischen Ur- und Friedenswahl sowie ein Rückblick auf die Sozialwahl 2017. » Lesen