
FAQ Online-Sozialwahl 2023
Antworten auf häufig gestellte Fragen wie: Welche Vorteile bietet eine Online-Sozialwahl? Wie genau funktioniert die Online-Abstimmung? Außerdem: ein Erklärfilm zur Online-Wahl bei den Ersatzkassen. » Lesen
2023 ist Sozialwahl-Jahr. Rund 52 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentenversicherte entscheiden darüber, wer bei Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund grundsätzliche Entscheidungen trifft. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und findet 2023 zum dreizehnten Mal statt.
Wahlberechtigte erhalten die Wahlunterlagen im April 2023 automatisch per Post. Sie machen dann das Kreuz ihrer Wahl, stecken den oder die Stimmzettel in den roten Umschlag und schicken ihn bis zum 31. Mai wieder zurück. Eine Briefmarke wird nicht benötigt. Mit ihrer Entscheidung stimmen die Wahlberechtigten über die Verwaltungsräte der Krankenkassen sowie über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung ab.
2023 besteht für die Wahlberechtigten der Ersatzkassen erstmals die Möglichkeit, die Stimme auch digital abzugeben. Alternativ zur traditionellen Briefwahl kann die Stimmabgabe damit auch am PC oder vom mobilen Endgerät getätigt werden.
Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer folgenden fünf Ersatzkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben:
Mit ihrer Entscheidung stimmen die Wahlberechtigten über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und über die Verwaltungsräte der Ersatzkassen ab. Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen zur Wahl. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Die Sozialwahl gibt ihnen die nötige Legitimation, um für die Interessen der Versicherten einzutreten.
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Der Flyer gibt Antworten auf alle Fragen zur Sozialwahl 2023, darunter: Was ist die Sozialwahl? Wer darf wählen und wer steht zur Wahl? Wie wird gewählt? Warum ist die Selbstverwaltung wichtig? Außerdem: 10 gute Gründe, sich an der Sozialwahl 2023 zu beteiligen.
» Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Sozialwahl 2023: www.sozialwahl.de
Die Soziale Selbstverwaltung ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaats. In ihr überwachen ehrenamtliche Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern die Arbeit der einzelnen Sozialversicherungsträger. Alle sechs Jahre werden diese Vertreter neu gewählt. Bei den Kranken- und Pflegekassen entscheidet die Selbstverwaltung zum Beispiel über besondere Versicherungsleistungen. Auch engagieren sich die ehrenamtlichen Vertreter in den Gremien der Krankenkassen und der Rentenversicherung für die Interessen von Versicherten und Arbeitgebern.
Ein Beispiel: Während der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Weg dafür geebnet, dass mehr als sechzig unbürokratische Sondervereinbarungen geschlossen wurden. Leistungserbringern wie Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten wurde damit eine flexible Versorgung unter Corona-Bedingungen ermöglicht, zugleich wurden die Versicherten vor unnötigen Kontakten in Praxen geschützt. Auch die Umsetzung des E-Rezeptes, der elektronischen Patientenakte und von Apps zur gesundheitlichen Versorgung wurde unter Beteiligung der Selbstverwaltung beschleunigt.
Kurzum: Die Soziale Selbstverwaltung setzt sich im Bereich des Gesundheitswesens für eine praxis- und versichertennahe Versorgung ein. Die Sozialwahl legitimiert alle sechs Jahre ihr Handeln.
Die Soziale Selbstverwaltung rückt vor allem im Zuge der Sozialwahlen in das öffentliche Interesse. Dabei ermöglicht sie Versicherten und Arbeitgebern ein wichtiges Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Das Buch „SELBST verwalten!“ gibt erstmals einen umfassenden Einblick in Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklung dieser wichtigen Institution. Neben Beiträgen aus Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit kommen auch Ehrenamtliche selbst zu Wort.
Bernard Braun, Tanja Klenk, Uwe Klemens (Hg.) | SELBST verwalten! Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten | 2022, 261 S., € 22,00 | W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Wie muss die Soziale Selbstverwaltung ausgestaltet sein, um auch künftig die Gesundheitsversorgung mitzugestalten? Welche Bedeutung hat die Sozialwahl für die Versicherten und für die Demokratie? Diese und weitere Fragen diskutierte die Dialogveranstaltung „Sozialwahl 2023“ am 18. Januar 2023. Zudem wurde das Buch „SELBST verwalten! – Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten“ vorgestellt.
Der Countdown zur Sozialwahl 2023 läuft. Beitragszahlende der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk können noch bis zum 31. Mai 2023 ihre ehrenamtlichen Versichertenvertreterinnen und -vertreter in die Verwaltungsräte („Sozialparlamente“) wählen. Die Wahlunterlagen haben die Ersatzkassen ihren wahlberechtigten Versicherten nach Hause geschickt. Jetzt heißt es nur noch wählen. » Lesen
Bis zum 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl statt. Erstmals gibt eine Geschlechterquote vor, dass die zur Wahl stehenden Listen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent haben müssen. Die stärkere Repräsentation der Frauen soll unter anderem den Aspekt berücksichtigen, dass Frauen und Männer unterschiedlich auf Renten- und Gesundheitsthemen schauen, so die Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen. » Lesen
Bei der diesjährigen Sozialwahl werden blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten Hör-CDs und Wahlschablonen in Brailleschrift zur Stimmabgabe angeboten. Diese können bis zum 19. Mai beim jeweiligen Träger angefordert werden. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner wählen mit ihrer Stimme Selbstverwalterinnen und -verwalter, die ihre Interessen im Sozialparlament vertreten. Stichtag für die Wahl ist der 31. Mai 2023. » Lesen
Wahlberechtigte der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk können frei entscheiden, ob sie online oder klassisch per Brief abstimmen möchten. Mit rund 22 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl 2023 bei den Ersatzkassen die bisher größte Online-Wahl in Deutschland. Ein eigens für die Online-Wahl produzierter Erklärfilm erläutert den Prozess der digitalen Stimmabgabe. » Lesen
Die Wahlbriefe sind unterwegs: In den kommenden Tagen erhalten rund 52 Millionen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Diese können bis zum 31. Mai ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung wählen. » Lesen
Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse werden ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Online-Wahlen anbieten. Damit setzen die urwählenden Krankenkassen erstmalig ein Modellprojekt zur digitalen Sozialwahl um, wofür der Gesetzgeber im Mai 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte. » Lesen
In einer vdek-Dialogveranstaltung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Praxis über die Gegenwart und Zukunft der Sozialen Selbstverwaltung. Wie muss sie ausgestaltet sein, um auch künftig die Gesundheitsversorgung mitzugestalten? Welche Bedeutung hat die Sozialwahl für die Versicherten und für die Demokratie? Welche spezielle Rolle kommt der Wahl in diesem Jahr zu? » Lesen
Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft. Die sechs Ersatzkassen sind hier durch 36 Vertreter repräsentiert, die alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt werden. » Lesen
Die Sozialwahlen sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Im Glossar finden sich allgemeine Informationen zu den Sozialwahlen, zur Unterscheidung zwischen Ur- und Friedenswahl sowie ein Rückblick auf die Sozialwahl 2017. » Lesen