Soziale Selbstverwaltung

Analyse der Sozialwahlen

Die Sozialwahlen bei den Ersatzkassen sind abgeschlossen. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein geteiltes Bild. Die Online-Wahlen und die gestiegene Frauenquote sind wichtige Erfolge. Die Wahlbeteiligung ist allerdings zurückgegangen. Die Soziale Selbstverwaltung wird dies analysieren mit dem Ziel, wieder mehr Versicherte von einer aktiven Beteiligung zu überzeugen.

Logo: Sozialwahl 2023 (Kuvert mit Gesicht)

Von den 96 gesetzlichen Krankenkassen haben die TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk Urwahlen aufseiten der Versicherten durchgeführt. Damit waren insgesamt mehr als 22 Millionen Versicherte aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Gremien ihrer Ersatzkasse zu wählen. Die Kräfteverhältnisse in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen wurden im Wesentlichen bestätigt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber können ihre wichtige Arbeit nun fortsetzen.

Eine genaue Bilanz der Ergebnisse der Sozialwahlen 2023 zeigt sehr unterschiedliche Facetten. Die Sozialwahlen 2023 waren die ersten gesetzlich vorgeschriebenen bundesweiten Wahlen mit der Möglichkeit einer digitalen Stimmabgabe. Die Soziale Selbstverwaltung hat an diesem Punkt Geschichte geschrieben und echte Pionierarbeit geleistet. Die Online-Wahlen wurden von den Krankenkassen intensiv vorbereitet. Sie mussten hohe technische Anforderungen erfüllen. Insgesamt haben mehr als 300.000 Versicherte ihre Stimme online abgegeben, das sind mehr als sechs Prozent der insgesamt eingegangenen Stimmen. Es ist als ein großer Erfolg zu bewerten, dass es den Ersatzkassen und den von ihnen beauftragten Dienstleistern gelungen ist, die Wahlen reibungslos und zuverlässig durchzuführen.

Beteiligung an den Online-Wahlen bei den Ersatzkassen 2023
Abgegebene Stimmen
Online-Stimmen
4.956.402 334.166

 

Die Online-Wahlen werden nun durch eine Evaluation vom Bundesministerium für Gesundheit ausgewertet. Die Ersatzkassen setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeit von Online-Wahlen bei zukünftigen Sozialwahlen bestehen bleibt. Dafür wäre eine gesetzliche Neuregelung notwendig, da die Online-Wahlen 2023 als ein einmaliges Modellprojekt gestaltet waren.

Für die Sozialwahlen 2023 galt erstmals bei einer gesetzlichen Wahl eine verbindliche Geschlechterquote von je 40 Prozent für alle Listen, die zur Wahl antraten. Die gleichmäßige Partizipation beider Geschlechter in der Sozialen Selbstverwaltung wurde damit noch einmal deutlich gestärkt. In den Selbstverwaltungsgremien der Ersatzkassen war der Frauenanteil schon vor den Sozialwahlen 2023 hoch. Von der alten zur neuen Wahlperiode steigt dieser Anteil nun von fast 38 Prozent auf über 44 Prozent.

Geschlechterquoten in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen 2011 bis 2023
2023 2017 2011
Männer 55,6 % 62,1 % 73,0 %
Frauen 44,4 %

37,9 %

27,0 %

 

Die Sozialwahlen 2023 wurden in der Öffentlichkeit stark unterstützt. Bis hin zum Bundespräsidenten und zum Bundeskanzler reichte die Zahl der Politiker:innen, die sich mit einem Statement an die Wahlberechtigten gewandt und zur Beteiligung an der Wahl aufgerufen haben. Die Menge an Beiträgen in Presse, Rundfunk, Fernsehen und sozialen Medien übertraf die Berichterstattung bei vorherigen Sozialwahlen. Der vorherrschende Ton der Berichterstattung war ausgewogen, kritisch und gleichzeitig unterstützend gegenüber der Teilnahme an diesen demokratischen Wahlen. Die bei den Sozialwahlen angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten berichten davon, dass sie im Vergleich zu vergangenen Wahlen mehr persönliche Anfragen von Versicherten dazu erhalten haben, welche sozialpolitischen Ziele sie verfolgen und wie sie die Versorgung weiterentwickeln wollen. Die Nachfrage der Versicherten nach direktem Austausch hat hier offenbar zugenommen. Viele haben sich anlässlich der Sozialwahlen 2023 persönlich mit der Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung und ihrer Wahlentscheidung auseinandergesetzt und sich dafür auch direkt an die Kandidatinnen und Kandidaten gewandt.

Diese Erfolge und die positiven Aspekte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die registrierte Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorhergehenden Sozialwahlen deutlich nachgelassen hat. Während die Zahl der Wahlberechtigten seit 2017 von 21,4 Millionen auf 22,3 Millionen um fast eine Million Menschen zugenommen hat, sind über 1,5 Millionen Stimmen weniger eingegangen als vor sechs Jahren. Die Wahlbeteiligung sank um über acht Prozentpunkte von 30,5 Prozent auf 22,2 Prozent. Diesen Rückgang will die Soziale Selbstverwaltung nicht hinnehmen, denn ihre Legitimation stützt sich nicht zuletzt auf diese demokratischen Wahlen.

Entwicklung der Wahlbeteiligung 2011 bis 2023 bei den Ersatzkassen
2023 2017 2011
Wahlberechtigte

22.328.660

21.345.777 18.130.079
Abgegebene
Stimmen
4.956.402

6.511.860

5.587.530
Wahlbeteiligung in Prozent 22,2 % 30,5 % 30,8 %

 

Daher und um die Arbeit und die Kommunikation für die Versicherten in der kommenden Wahlperiode neu auszurichten, werden die Ersatzkassen die Ergebnisse der Sozialwahlen extern evaluieren lassen. Für die Soziale Selbstverwaltung ist es wichtig, den Kontakt zu den Versicherten zu stärken und die Beteiligung an den Sozialwahlen wieder zu steigern. Demokratie lebt vom Mitmachen. Dafür werden sich die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen in den nächsten sechs Jahren einsetzen. Entsprechend werden sie ihre Arbeit für die Versicherten und die Beitragszahler:innen in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen fortsetzen.

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