BMAS-Projekt

Das Optimierte Meldeverfahren (OMS) läuft stabil

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im September 2011 das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) initiiert. Aufgabe war es, bis Ende 2013 eine Bestandsaufnahme aller maschinellen Meldeverfahren im Arbeitgeberbereich durchzuführen, Kosten zu ermitteln und möglichen Optimierungsbedarf festzustellen.

Unter dem Begriff „Meldeverfahren“ werden alle Verfahren des Melde-, Antrags- und Bescheinigungswesens verstanden. Das Projekt wurde durch diejenigen Vertreter der Wirtschaft und Sozialversicherung aktiv begleitet, die täglich mit den Datenermittlungs-, Datenprüfungs- und Übertragungsverfahren befasst sind. Im Ergebnis entstand eine umfangreiche und detaillierte Dokumentation der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung.

Die Verfahren wurden sowohl einer Ist-Analyse unterzogen als auch bezüglich möglicher Optimierungsmöglichkeiten bewertet. Erstmals wurden standardisierte Prozessbeschreibungen der insgesamt 39 untersuchten Verfahren in der Sozialversicherung erstellt. Diese können durchaus die Grundlage zukünftiger Machbarkeitsstudien bilden. Auch konnte durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten ein wechselseitiges Verständnis für die Interessen des anderen bei der Umsetzung der Verfahren geschaffen werden. Die in das Projekt OMS eingebrachten Vorschläge lassen in ihrer Gesamtheit eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung erwarten. Sie helfen die Dienstleistungsqualität und das gemeinsame Verständnis für die Geschäftsprozesse der Verfahrensbeteiligten (Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger) weiter zu steigern. Schon jetzt kann aber festgestellt werden, dass das zentrale Meldeverfahren, das DEÜV-Meldeverfahren, zwischen den Krankenkassen und den Arbeitgebern stabil läuft und die Krankenkassen ihre Aufgaben als Einzugsstellen nach- haltig erledigen.

Das BMAS hat im vergangenen September der Verlängerung des Projektes bis zum 31. Dezember 2014 zugestimmt. Ziel ist es, weitere Optimierungspotenziale zu erschließen, die aufgrund der zeitlichen Ressourcen aller Projektbeteiligten im ursprünglich vorgegebenen Zeitrahmen nicht untersucht werden konnten bzw. im Projektverlauf neu erkannt wurden. So wird nunmehr im Fokus der Untersuchungen die Prüfung einer möglichen Umsetzung von Bescheinigungen und Anträgen vom bisherigen Papierverfahren auf elektronische Verfahren stehen. Es soll insbesondere untersucht werden, wie Kosteneinsparungen für Arbeitgeber erreicht werden können. Auch sollen technische und organisatorische Richtlinien angepasst und Datensatzstrukturen harmonisiert werden.

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