EU-Krankenversicherungsschutz

Grenzenlose Versorgung in der EU: ein Erfolgsmodell

Reisen ist eine der liebsten Urlaubsbeschäftigungen vieler Menschen. Natürlich gehört Gesundheit dazu, um den Urlaub unbeschwert zu genießen. Doch was ist, wenn man dann ernsthaft erkrankt? Die gute Nachricht: Krankenversicherungsschutz besteht für gesetzlich Versicherte auch im EU-Ausland.

EU-Gesundheitskarte

Jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland hat auf der Rückseite seiner Krankenversicherungskarte eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC garantiert bei einem vorübergehenden Aufenthalt (zum Beispiel Urlaub) im EU-Ausland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen zu denselben Bedingungen und Kosten wie für die Einwohner des jeweiligen Reiselands. Geregelt ist dies in den EU-Verordnungen (883/2004 und 987/2009).

Die grenzüberschreitende Versorgung in Europa ist ein Erfolgsmodell. Dies zeigt sich daran, dass Versicherte die EHIC im Ausland immer häufiger einsetzen. In diesem Jahr könnten ausländische Forderungen gegenüber deutschen Krankenkassen erstmals ein Volumen von einer Milliarde Euro erreichen. 2013 lagen diese Forderungen noch bei 600.000 Euro. Natürlich können auch ausländische Versicherte ihre EHIC in Deutschland einsetzen. 2025 hat sich die Höhe der deutschen Forderungen gegenüber dem Ausland auf 1,2 Milliarden Euro erhöht. Darunter sind nicht nur ausländische Touristen, sondern auch in Deutschland wohnende Familienangehörige von im Ausland beschäftigten Deutschen.

Reisende sollten allerdings folgende Einschränkungen beachten: Es können nur medizinisch notwendige Behandlungen bei Vertragsärzten und Vertragskliniken im Ausland über die EHIC abgerechnet werden. Geplante Behandlungen sind nicht abgedeckt. Auch medizinisch notwendige Rücktransporte, Rettungskosten beispielsweise nach Skiunfällen, Behandlungen bei Privatärzten oder in Privatkliniken, Eigenanteile und Zuzahlungen (zum Beispiel für Arzneimittel) werden durch die EHIC nicht abgedeckt. Eine private Reiseversicherung ist für solche Risiken deshalb empfehlenswert.

Wichtige Gesetzesänderung umgesetzt

Der vdek und die Ersatzkassen haben durch die Arbeit in der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) wichtige Verbesserungen erzielt und eine missbräuchliche Nutzung des Systems abstellen können: Immer mehr Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) hatten sich nach Überschreiten der Altersgrenze (über 55 Jahre) im Ausland mit einer Scheinbeschäftigung anstellen lassen. Auf diesem Umweg wurde Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erlangt. Einige Makleragenturen haben hier ein regelrechtes Geschäftsmodell aufgebaut, um PKV-Versicherten den Weg in die GKV zu erschleichen. Dieses Schlupfloch wurde auf Initiative des vdek Ende 2025 gesetzlich geschlossen.

Wie funktioniert grenzüberschreitende Krankenversorgung?

Ein Beispiel macht deutlich, wie die Versorgung im Detail funktioniert: Eine Familie, die Eltern Anna und Philipp mit Sohn Finn, macht Urlaub in Italien. Dort spielt Finn mit italienischen Jungs Fußball auf einem Campingplatz und wird dabei unglücklich am Fuß getroffen, der sofort stark schmerzt und anschwillt. Ganz klar: Hier liegt ein medizinischer Notfall vor. Anna, die Mutter von Finn, legt bei einem italienischen Vertragsarzt des italienischen Gesundheitsdienstes die EHIC vor. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass es insbesondere in Urlaubsregionen viele Privatärzte gibt, die keine EHIC akzeptieren – deshalb besser vorher informieren anhand der Urlaubermerkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Anna muss die in Italien vorgesehenen Zuzahlungen sofort leisten. Die medizinische Behandlung für das Röntgen wird aber über die EHIC abgerechnet.

Der italienische Vertragsarzt kann die Kosten für das Röntgen mit einer italienischen Krankenkasse abrechnen. Über die italienische Verbindungsstelle und die DVKA erreicht die zuständige deutsche Krankenkasse dann die entsprechende Kostenforderung. Die deutsche Krankenkasse prüft die Forderung und überweist berechtigt erhobene Kosten für die medizinische Behandlung an die DVKA, diese an die italienische Verbindungsstelle und letztere an die aushelfende italienische Krankenkasse.

Auf nationaler Ebene ist die Fachkonferenz DVKA das wichtigste Gremium für Fachfragen zur grenzüberschreitenden Versorgung.

Julian von Kleist, Referent in der Abteilung Politik/ Selbstverwaltung beim vdek

Damit diese grenzüberschreitende Versorgung funktioniert, wurden und werden Arbeitsprozesse digitalisiert. Über das eigens eingerichtete IT-Netzwerk EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information) haben deutsche Sozialversicherungsträger seit 2019 Nachrichten in sieben Millionen Fällen an europäische Sozialversicherungsträger übermittelt.

Was leistet der vdek?

Das zuvor beschriebene Fallbeispiel mit Italien ist idealtypisch. In der Praxis stoßen die Ersatzkassen auf komplexe Konstellationen in der grenzüberschreitenden Versorgungspraxis. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist in den Gremien der DVKA vertreten und koordiniert die Interessen der Ersatzkassen gegenüber der DVKA und ausländischen Trägern, indem er auf Probleme aufmerksam macht und Lösungen durchsetzt. Die DVKA passt daraufhin gegebenenfalls nationale Leitlinien an oder bespricht die adressierten Probleme bilateral mit ausgewählten europäischen Staaten oder in der europäischen Verwaltungskommission, in der alle EU- und EWR-Staaten vertreten sind.

Auf nationaler Ebene ist die Fachkonferenz DVKA das wichtigste Gremium für Fachfragen zur grenzüberschreitenden Versorgung. In einem weiter zusammenwachsenden Europa dient diese Arbeit nicht nur der Harmonisierung des Regelwerkes, sondern hilft reisefreudigen Versicherten ganz konkret.

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