Editorial

Eine lange Liste an Aufgaben

Michaela Gottfried, Pressesprecherin beim vdek

Das wichtige Gesetzesvorhaben zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) – hat zwar die parlamentarischen Hürden genommen, aber abgeschlossen ist es damit noch lange nicht. In einigen Bereichen – Krankenhäuser, Pharma, Psychotherapie, (haus)ärztliche Vergütung – wird es durch Entschließungsanträge wieder aufgeweicht, es sei denn, Gesundheitsminister Linnemann gelingt es, entsprechende Maßnahmen zur Gegenfinanzierung durchzusetzen. Sonst wird es eng mit den Sparzielen und stabilen Beitragssätzen. Finanziell eng ist die Lage auch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Der Minister will das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nun rasch durchs Kabinett bringen, um die Finanzierungslücke von bis zu zehn Milliarden Euro für 2027 zu schließen. Eine Fachkommission soll darüber hinaus strukturelle Vorschläge für eine Reform der Pflege entwickeln. Auch in der GKV sollen jetzt die Strukturreformen angegangen werden. Manche davon liegen schon länger in der Pipeline, wie die Notfallreform oder auch das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Mit beiden Gesetzen werden wichtige Voraussetzungen für die Etablierung einer künftigen Primärversorgung mit digitaler Ersteinschätzung, E-Überweisung und einer Plattform für schnellere Termine geschaffen. Außerdem wird eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht, wie unser Schwerpunkt zeigt. Um möglichst viel Evidenz und Transparenz geht es auch der neuen unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Dr. Sonja Optendrenk. Im Interview betont sie, dass der GBA ausreichend Handlungsspielraum bräuchte sowie Rahmenbedingungen, unter denen er evidenzbasiert entscheiden könne.

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