Behandlungsfehler

Vermeidbare Gesundheitsschäden verursachen Milliardenkosten

Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall (3.098 Fälle) stellte er einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. Entsprechend fordert er gesundheitspolitisches Handeln. Denn unsichere Versorgung verursacht nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche unnötige Kosten.

Aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung des Medizinischen Dienstes geht hervor, dass in 2.700 Fällen der Behandlungsfehler ursächlich für den erlittenen Schaden war. In 97 Fällen hat der Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfiel auf den ambulanten Bereich. Die 11.735 Verdachtsfälle umfassten knapp 1.000 verschiedene Diagnosen. Dabei würden die Begutachtungszahlen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens zeigen, so der Medizinische Dienst. Die Dunkelziffer sei hoch.

Wissenschaftliche Untersuchungen gingen davon aus, dass es bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen komme. Auf Deutschland übertragen entspreche das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Dies führe zu zusätzlichen Behandlungen, längeren Krankenhausaufenthalten, dauerhaften Gesundheitsschäden und Pflegebedürftigkeit mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Übertrage man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland, ergebe sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.

„Wir diskutieren intensiv über steigende Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden in Medizin und Pflege gebunden werden“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Nicht alle diese Kosten würden sich vermeiden lassen. „Aber jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten. Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens.“

Systematische Maßnahmen zur Fehlervermeidung gelte es konsequent einzuführen und umzusetzen: Dazu gehörten ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für schwere, aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte Never Events, sowie die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringenden. Behandelnde müssten gesetzlich verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert ist und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte. Eine solche Informationspflicht stärke nicht nur die Rechte der Betroffenen. Sie schaffe auch einen zusätzlichen Anreiz, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen.

150 Fälle stuften die Gutachterinnen und Gutachter als Never Events ein (2024: 134). Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen, Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können. Wenn solche folgenschweren Fehler geschehen, weise das aus Sicht des Medizinischen Dienstes eindeutig auf Risiken im Versorgungsprozess hin, denen systematisch nachgegangen werden müsse, um weitere Schadensfälle zu verhindern. Never Events seien für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen wichtig und würden daher in vielen Ländern erfolgreich für die Prävention genutzt. Deutschland hinke hinterher. International anerkannte Konzepte zur systematischen Fehlervermeidung sollten auch hierzulande eine Selbstverständlichkeit in der Versorgung sein. Dabei diene die Meldung von Never Events ausschließlich der Verbesserung der Patientensicherheit und sei frei von Haftungsfragen. Das müsse gesetzlich garantiert sein.

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