Viele Versicherte fragen sich, was sie tun sollen, wenn sie oder ihre Angehörigen am Abend oder am Wochenende ein gesundheitliches Problem haben: Den Rettungswagen rufen? In die Notaufnahme gehen? Oder sind die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der richtige Anlaufpunkt? Auf diese drängenden Fragen gibt die Notfallreform Antworten, die voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten wird. Nachdem es über mehrere Legislaturperioden immer wieder Anläufe gegeben hat, gelingt es dem neuen Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann, diese wichtige Reform über die Ziellinie zu bringen.
Mit der Reform werden zentrale Baustellen endlich angepackt. Denn gerade im Notfall zeigt sich die Leistungsfähigkeit eines Gesundheitssystems: Mehr Verbindlichkeit und moderne Steuerung schaffen Verlässlichkeit – und sichern die Versorgung für alle.
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Gerade im Notfall zeigt sich die Leistungsfähigkeit eines Gesundheitssystems: Mehr Verbindlichkeit und moderne Steuerung schaffen Verlässlichkeit – und sichern die Versorgung für alle.
So ist die regelhafte, standardisierte Ersteinschätzung der Schlüssel dazu, Hilfesuchende von Beginn an zielgenau in die medizinisch passende Versorgungsebene zu lotsen. Sie ist das wirksamste Instrument gegen überfüllte Notaufnahmen und stark steigende Ausgaben durch immer mehr Rettungseinsätze. Denn allein zwischen 2023 und 2025 sind die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Flugrettung, Rettungs- und Notarztwagen um mehr als 20 Prozent gestiegen. Deshalb finden wir es richtig, dass Versicherte, die bereits am Telefon oder digital eine Ersteinschätzung durchlaufen haben, in den neuen Integrierten Notfallzentren – kurz INZ – bevorzugt versorgt werden. Das ist eine „Fast Lane“ für alle Patientinnen und Patienten, die dabei helfen, die Ressourcen im Gesundheitssystem zu schonen. Außerdem ist ein funktionierendes digitales Ersteinschätzungsverfahren eine gute Blaupause für das zukünftige Primärversorgungssystem.
Auch die engere Verknüpfung der Leitstellen der 112 und der 116 117 zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen ist ein wichtiger Schritt – denn es sollte egal sein, welche Rufnummer die Versicherten wählen. Wichtig ist, dass sie von dort in die richtige Versorgung gelotst werden. Allerdings setzt der Gesetzgeber hier zunächst auf Freiwilligkeit: KV-Leitstellen und Rettungsleitstellen vernetzen sich nur dann zu Gesundheitsleitstellen, wenn die Leitstellenträger das wollen. Was wir aber dauerhaft brauchen, sind bundesweit einheitliche Lösungen mit vernetzten Leitstellen für die Hilfesuchenden. Und diese müssen neben dem Rettungswagen oder der Empfehlung für eine ärztliche Behandlung die Hilfesuchenden auch zu psychischen oder pflegerischen Versorgungsangeboten steuern dürfen.
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