Aufgrund der positiven Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) von stabilen Beitragssätzen der Ersatzkassen 2017 aus. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Druck auf die Zusatzbeitragssätze wieder verstärken werde, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, auf einem Presseworkshop. „Von 2018 bis 2020 erwarten wir steigende Zusatzbeitragssätze von voraussichtlich 1,4 Prozent, 1,6 Prozent bis 1,8 Prozent.“ Um die einseitigen Belastungen der Versicherten abzufedern, sollten die Rücklagen im Gesundheitsfonds 2018 um weitere 1,5 Milliarden Euro abgebaut werden. Dies sei auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Negativverzinsung eine überfällige Maßnahme. „Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 25 Prozent einer Monatsausgabe ist damit immer noch gewährleistet“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Reformen beim Morbi-RSA gefordert
Darüber hinaus fordert der vdek schnellstmöglich Reformen beim Morbi-RSA. Die Spreizung der Zusatzbeitragssätze zwischen 0 und 1,7 Prozent sei nicht durch Managementaktivitäten der Kassen zu erklären, sondern ist durch die Verteilungskriterien des Morbi-RSA begründet, so Elsner. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Kassen. Die Ersatzkassen haben der Politik daher Reformvorschläge zum Morbi-RSA präsentiert, die geeignet sind, die wettbewerbliche Schieflage zu beenden und darüber hinaus die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA sowie unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden. Einzelne Vorschläge, wie Wegfall gesonderter Zuschläge bei Erwerbsminderungsrentnern, Umstellung der Krankheitsauswahl oder Einführung eines Hochrisikopools, sollten noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Für andere, wie die Einführung einer Regionalkomponente, sollten die notwendigen RSA-Datengrundlagen geschaffen werden.
Pflegeversicherung: Demografische Entwicklung erfordert langfristige Finanzierungsstrategien
In der sozialen Pflegeversicherung hat die Bundesregierung wichtige Reformen in die Wege geleitet. Die Beitragssatzerhöhungen um 0,3 Prozent zum 1.1.2015 und 0,2 Prozent ab dem Jahr 2017 sorgen für Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,1 Milliarden Euro. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei damit finanziell weitgehend abgesichert, so Elsner. Durch die demografische Entwicklung gerate aber auch die soziale Pflegeversicherung mehr und mehr unter Druck, die mittel- und langfristige Finanzierungsstrategien notwendig machten. „Aus unserer Sicht müssen diese jedoch innerhalb des solidarischen und umlagefinanzierten Systems angelegt sein“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Nach Berechnungen des vdek werden die Ausgaben von 29 Milliarden Euro 2015 auf 50 Milliarden Euro ansteigen. Um durch realen Kaufkraftverlust das Pflegerisiko nicht weiter auf den Pflegebedürftigen zu verlagern, sollte aus Sicht des vdek eine automatische Kopplung der Leistungsbeträge an die Bruttolohnentwicklung erfolgen. Elsner bekräftigte ihre Forderung, auch die private Pflegeversicherung stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Dies könne in Form eines Finanzausgleichs geschehen, der die soziale Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro entlasten könnte.
Informations-Papiere aus dem Presseworkshop:
Vortrag von Ulrike Elsner, Jörg Meyers Middendorf und Manfred Baumann
Vortrag von Oliver Blatt, Leiter der Abteilung Gesundheit
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FAQ Pflegestärkungsgesetz II
Am 1.1.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II. » Lesen
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