Seit über 60 Jahren können Versicherte, Rentnerinnen und Rentner bei der Sozialwahl wählen, wer ihre Interessen in den Parlamenten der gesetzlichen Sozialversicherung vertritt. Bei der Sozialwahl 2017 sind mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.
Passgenaue Leistungen für verschiedene Generationen
Zum Jahrestag der Selbstverwaltung am 18. Mai betont Cord Peter Lubinski, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund die Stärke der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Sozialversicherung: „Die wichtigen Entscheidungen werden hier nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen. In der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung engagieren sich ehrenamtliche Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, die in ganz Deutschland im Kontakt mit Versicherten stehen.“ Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), ergänzt: „Ob es um passgenaue Leistungen für verschiedene Generationen geht oder um die zeitgemäße Versorgung in der Stadt und auf dem Land: Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter kennen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort.“ Bei der Sozialwahl 2017 werden bei den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland Mandatsträger gewählt. Insgesamt engagieren sich deutschlandweit rund 4.700 Menschen ehrenamtlich für Rente und Gesundheit. Neben den Parlamenten bringen sie sich in Gremien wie zum Beispiel Widerspruchsausschüssen oder als Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund ein.
Stichtag Sozialwahl: 31. Mai 2017
Seit dem 25. April werden die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2017 zugestellt. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Stichtag für den Posteingang der Wahlbriefe ist 31. Mai 2017. Für Mitglieder der BARMER findet aufgrund der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017. Mehr Informationen unter www.sozialwahl.de
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