Gemeinsame Grundsätze Kommunikation für den Datenaustausch mit Arbeitgebern
Die folgenden Gemeinsamen Grundsätze Kommunikation und die Gemeinsamen Grundsätze zur Technik ersetzen für den Datenaustausch mit Arbeitgebern seit dem 01.01.2016 die „Richtlinien für den Datenaustausch“. Für alle anderen Verfahren behalten die „Richtlinien für den Datenaustausch“ weiterhin Gültigkeit.