Einwurf

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2018?

Der GKV-Schätzerkreis hat in diesem Jahr keine einvernehmliche Prognose der GKV-Ausgabenentwicklung abgegeben. Die Vertreter der Krankenkassen plädieren für die Beibehaltung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,1 Prozent, Vertreter des Bundesversicherungsamtes (BVA) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) empfehlen eine Absenkung auf 1,0 Prozent.

Im Herbst jeden Jahres gibt der GKV-Schätzerkreis, der sich aus Vertretern der Krankenkassen, des BVA und des BMG mit Beteiligung der Deutschen Bundesbank zusammensetzt, eine Prognose zur Entwicklung der voraussichtlichen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Folgejahr ab. Daraus folgt eine Schätzung, wie sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV entwickeln wird. Der Bundesgesundheitsminister legt dann auf Basis der Prognose den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das nächste Jahr fest. Keine leichte Aufgabe, denn es gilt, zukünftige Entwicklungen zu antizipieren und dazu die vorliegenden Daten zu bewerten.

Eine Absenkung des Zusatzbeitragssatzes wäre ein falsches Preissignal im Wettbewerb.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

In diesem Jahr besteht im Schätzerkreis Dissens bei der Prognose der zu erwartenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung 2018. Die Krankenkassen prognostizieren Ausgaben von 237,2 Milliarden Euro und damit 1,1 Milliarden Euro mehr als die weiteren Vertreter im Schätzerkreis. Die GKV-Vertreter erwarten höhere Ausgaben, insbesondere durch Ausgabenrisiken für neue hochpreisige Arzneimittel, durch Kosten in der Telematik und aufgrund von Maßnahmen aus der Krankenhausreformgesetzgebung. Die Einschätzung der Vertreter des BMG und BVA im Schätzerkreis mit der Folge einer Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ist auch für den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) nicht nachvollziehbar.

Auch wenn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zurecht anmerkt, dass er bei seinen vielen Reformen immer die Einnahmesituation und damit die finanzielle Stabilität der GKV im Blick hatte – Spielraum für Beitragssatzsenkungen dürfte bei den meisten Krankenkassen nicht bestehen und schon gar nicht dauerhaft. Eine Absenkung des Zusatzbeitragssatzes wäre daher ein falsches Preissignal im Wettbewerb. Eine Absenkung träfe besonders Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, deren Versicherte durch die Fehlsteuerungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ohnehin finanziell benachteiligt sind. Der Bundesgesundheitsminister sollte diese Aspekte sorgsam abwägen und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz bei 1,1 Prozent belassen.

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