Einwurf

Altenpflege verlässlich finanzieren

Die Personalsituation in der Altenpflege wird durch ein Sofortprogramm verbessert. Dazu gehört aber auch, über die Finanzierung der Altenpflege insgesamt zu reden.

Mehrere Reformen haben in den letzten Jahren spürbare Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen gebracht. Rund 3,3 Millionen Leistungsbezieher bekommen heute Unterstützung aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Verbessert hat sich vor allem die Situation von Demenzkranken. Dafür wurde auch der Beitragssatz angepasst. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt er 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.

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Die Rücklagen in der SPV werden – vor allem wegen der stark erhöhten Zahl der Leistungsempfänger – Ende des Jahres 2019 aufgebraucht sein.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Nun nehmen sich die Koalitionäre dem Thema Pflegepersonal an. Gemäß Koalitionsvertrag sollen zusätzliche Stellen finanziert, Pflegekräfte flächendeckend nach Tarif bezahlt und Anreize für die Rückkehr in Vollzeit geschaffen werden. Das alles ist richtig und wichtig. Denn um gute Pflege zu organisieren, brauchen wir gute, motivierte und vor allem genügend Pflegekräfte. Und es geht zügig an die Umsetzung: Aktuell hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Eckpunkte für ein Sofortprogramm vorgelegt, wonach 13.000 zusätzliche Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen – aus  Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – finanziert werden sollen. Doch bei all dem sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass die SPV – anders als die GKV – nicht als Vollversicherung konzipiert ist. Für zusätzliche Kosten über Tariflöhne müssen daher häufig die Pflegebedürftigen selbst aufkommen. Es wächst also die Gefahr, dass immer mehr Menschen in die Sozialhilfe  abrutschen. Bereits heute müssen Bewohner von Pflegeheimen im Schnitt fast 1.800 Euro im Monat aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert daher schon länger, dass die gesetzlich fixierten Leistungsbeträge dynamisiert werden. Dies wiederum wird zusätzlichen Druck auf den Beitragssatz der SPV erzeugen.

Die Rücklagen in der SPV werden – vor allem wegen der stark erhöhten Zahl der Leistungsempfänger – Ende des Jahres 2019 aufgebraucht sein. Neue Finanzierungsstrategien müssen also her. Der neue Bundesgesundheitsminister hat bereits angekündigt, dass der Beitragssatz in der SPV im nächsten Jahr um 0,3 Prozentpunkte steigen soll, um den Bedarf zu decken. Doch wir müssen die zusätzlichen Kosten auf mehreren Schultern verteilen. Auch Bund und Länder müssen Verantwortung übernehmen, wenn wir über bessere Arbeitsbedingungen oder eine bessere Ausstattung der Pflegeheime oder der Pflegeinfrastruktur reden. Investitionsstau gibt es im Übrigen nicht nur bei den Krankenhäusern, sondern auch in der Altenpflege. Und auch die private Pflegeversicherung (PPV) muss mehr zur Solidarität beitragen. Sie hat über die Jahre Rücklagen in Höhe von schätzungsweise 30 Milliarden Euro angehäuft. Um eine gerechte und solidarische Verteilung der Belastungen zu erreichen, muss endlich auch über einen Finanzausgleich zwischen der PPV und SPV geredet werden. Denn gute Pflege braucht mehrere Säulen der Solidarität.

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