Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) will die Bundesregierung die flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern und insbesondere die Vor-Ort-Apotheken stärken. Das Gesetz sieht dazu Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Apothekenvergütung, zum Bürokratieabbau und zur Flexibilisierung des Apothekenbetriebs vor. Zudem sollen Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen unterstützt und die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern in der Gesundheitsversorgung erweitert werden.
Das ApoVWG wurde am 26. Juni 2026 ausgefertigt und am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat überwiegend am 2. Juli 2026 in Kraft. Einzelne Regelungen gelten seit dem 1. Oktober 2026 beziehungsweise treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Weiterentwicklung der Apothekenvergütung
Ein Schwerpunkt der Reform ist die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken. Die Vergütung soll künftig stärker an der Kostenentwicklung und den Anforderungen einer flächendeckenden Versorgung ausgerichtet werden. Hierzu sind regelmäßige Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Apothekerverbänden über die Anpassung der Apothekenvergütung vorgesehen.
Zudem werden die Vergütungsregelungen für Nacht- und Notdienste weiterentwickelt, um die Arzneimittelversorgung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen gestärkt werden.
Bürokratieabbau und mehr Flexibilität im Apothekenbetrieb
Mit dem ApoVWG werden verschiedene Regelungen zum Betrieb von Apotheken flexibilisiert. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten beim Personaleinsatz, bei der Organisation des Apothekenbetriebs und beim Austausch von Arzneimitteln.
Unter bestimmten Voraussetzungen können pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) die Apothekenleitung vorübergehend vertreten. Daneben werden die Möglichkeiten zum Betrieb von Zweigapotheken weiterentwickelt und die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung insbesondere in ländlichen Regionen erleichtert.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln sowie die Abrechnung pharmazeutischer Leistungen.
Erweiterte Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung
Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten für Apotheken, zusätzliche Aufgaben in der Gesundheitsversorgung zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere pharmazeutische Dienstleistungen, Maßnahmen der Prävention und Früherkennung sowie erweiterte Befugnisse bei Schutzimpfungen.
Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen neue Möglichkeiten zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne erneute ärztliche Verschreibung geschaffen. Damit soll die Arzneimittelversorgung in bestimmten Behandlungssituationen erleichtert werden.
Die Reform zielt darauf ab, die pharmazeutische Kompetenz der Apotheken stärker für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und den Zugang der Bevölkerung zu niedrigschwelligen Versorgungsangeboten zu verbessern.
Stellungnahmen und Pressemitteilungen des vdek
Stellungnahmen
Pressemitteilungen
vdek-Pressemitteilung vom 22.05.2026 zur zweiten und dritten Bundestagslesung
vdek-Pressemitteilung vom 26.02.2026 zur ersten Bundestagslesung