Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben und die medizinische Versorgung stärker digital unterstützen. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau eines digital gestützten Primärversorgungssystems, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung sowie die Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS).
Digitaler Versorgungseinstieg und Patientensteuerung
Ein zentraler Bestandteil des GeDIG ist die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems. Versicherte sollen künftig mithilfe einer digitalen Bedarfseinschätzung eine erste Orientierung erhalten, welche medizinische Versorgung sie benötigen. Daran sollen sich die elektronische Überweisung und eine digitale Terminbuchung anschließen.
Die digitale Bedarfseinschätzung soll dabei helfen, Patienten entsprechend ihrem medizinischen Bedarf in geeignete Versorgungsangebote zu vermitteln. Neben der haus- und fachärztlichen Versorgung sollen auch telemedizinische Angebote sowie Möglichkeiten der Selbstbehandlung bei leichteren Erkrankungen berücksichtigt werden.
Die neuen digitalen Instrumente sollen die Patientensteuerung verbessern, bestehende Versorgungsstrukturen entlasten und einen schnelleren Zugang zu geeigneten Behandlungsangeboten ermöglichen.
Elektronische Patientenakte und digitale Gesundheitsanwendungen
Das GeDIG sieht eine Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur vor. Die elektronische Patientenakte soll stärker in die Versorgung eingebunden werden und als Grundlage für weitere digitale Anwendungen dienen.
Zudem enthält das Gesetz Regelungen zur Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsangebote und zur Verbesserung des Zusammenspiels zwischen verschiedenen Anwendungen und Leistungserbringern. Ziel ist es, digitale Prozesse besser miteinander zu verknüpfen und die Nutzung für Versicherte sowie die an der Versorgung Beteiligten zu vereinfachen.
Gesundheitsdaten für Prävention, Versorgung und Forschung
Mit dem GeDIG sollen die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten erweitert werden. Krankenkassen sollen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ihnen vorliegende Daten für die individuelle Beratung und Prävention einzusetzen. So könnten gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und Versicherte gezielt auf geeignete Präventions- und Versorgungsangebote hingewiesen werden.
Darüber hinaus sollen neue Verfahren zur Auswertung von Gesundheitsdaten und innovative digitale Anwendungen unter bestimmten Voraussetzungen in Reallaboren erprobt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Dieser soll den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern und ihre Nutzung insbesondere für Forschung und Innovation innerhalb der Europäischen Union verbessern.
Stellungnahmen und Pressemitteilungen des vdek
Stellungnahmen
09.10.2026: 2. vdek-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des GeDIG
18.05.2026: vdek-Stellungnahme zum Referentenentwurf des GeDIG
Pressemitteilungen
22.10.2026: Datengestützte Früherkennung und parlamentarische Beratungen
13.10.2026: GeDIG – Position des vdek zur Bundestagsanhörung
07.10.2026: GeDIG – Position des vdek zur ersten Bundestagslesung
15.07.2026: GeDIG – Position des vdek zum Kabinettsbeschluss
Gesetzgebungsverfahren und Dokumente
Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Parlamentarische Beratungen im Deutschen Bundestag.