Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben und die medizinische Versorgung stärker digital unterstützen. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau eines digital gestützten Primärversorgungssystems, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung sowie die Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS).
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes. Insbesondere die geplante digitale Patientensteuerung bietet aus Sicht des Verbandes die Chance, Versicherte schneller und bedarfsgerechter in die passende Versorgung zu vermitteln. Bei der konkreten Ausgestaltung sieht der vdek jedoch Nachbesserungsbedarf.
Digitaler Versorgungseinstieg über die ePA-App
Ein zentraler Bestandteil des GeDIG ist die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems. Versicherte sollen künftig mithilfe einer digitalen Bedarfseinschätzung eine erste Orientierung erhalten, welche medizinische Versorgung sie benötigen. Daran sollen sich die elektronische Überweisung und eine digitale Terminbuchung anschließen.
Der vdek unterstützt diesen Ansatz. Die digitale Bedarfseinschätzung kann dazu beitragen, unnötige Arztkontakte zu vermeiden, medizinisch dringliche Fälle schneller zu versorgen und vorhandene Behandlungskapazitäten effizienter zu nutzen. Neben der haus- und fachärztlichen Versorgung sollen auch telemedizinische Angebote sowie Möglichkeiten der Selbstbehandlung bei leichteren Erkrankungen berücksichtigt werden.
Als zentralen Zugang zum digitalen Versorgungseinstieg sieht der vdek die bereits vorhandenen ePA-Apps der Krankenkassen. Über sie könnten Versicherte die Bedarfseinschätzung, Terminvermittlung und weitere digitale Gesundheitsangebote an einem Ort nutzen. Zusätzliche parallele Anwendungen und Doppelstrukturen sollten vermieden werden.
Krankenkassen an der digitalen Patientensteuerung beteiligen
Bei der Entwicklung und dem Betrieb der digitalen Bedarfseinschätzung fordert der vdek eine gleichberechtigte Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verantwortung dürfe nicht allein bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen. Vielmehr müssten die maßgeblichen Entscheidungen im Einvernehmen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband getroffen werden.
Nur so könne sichergestellt werden, dass alle geeigneten Versorgungswege berücksichtigt werden und sich die Patientensteuerung sowohl am medizinischen Bedarf als auch an einer wirtschaftlichen Versorgung orientiert.
Zudem fordert der vdek, die digitale Bedarfseinschätzung mit den geplanten Ersteinschätzungsverfahren der Notfallversorgung abzustimmen. Unabhängig davon, über welchen Zugang Versicherte Hilfe suchen, sollten vergleichbare medizinische Situationen möglichst zu einheitlichen Einschätzungsergebnissen führen.
Gesundheitsdaten besser für Prävention und Versorgung nutzen
Das GeDIG soll den Krankenkassen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, Gesundheitsdaten für die individuelle Beratung ihrer Versicherten und für Präventionsangebote einzusetzen.
Der vdek begrüßt diese Entwicklung. Durch die Auswertung geeigneter Daten könnten gesundheitliche Risiken frühzeitiger erkannt und Versicherte gezielt auf passende Präventions- und Versorgungsangebote hingewiesen werden. Die Möglichkeiten zur datengestützten Früherkennung sollten aus Sicht des Verbandes auch auf häufige chronische Erkrankungen ausgeweitet werden. Voraussetzung bleibt die ausdrückliche Einwilligung der Versicherten in die entsprechende Datennutzung.
Auch die geplanten Möglichkeiten, innovative Anwendungen der Datenauswertung in Reallaboren zu erproben, bewertet der vdek positiv.
Wettbewerb erhalten und GKV-Beitragszahlende entlasten
Kritisch bewertet der vdek die geplante stärkere Zentralisierung von Aufgaben bei der gematik. Digitale Anwendungen für Versicherte sollten weiterhin im Wettbewerb durch Krankenkassen und ihre Dienstleister entwickelt werden können. Eine gleichzeitige Rolle der gematik als Steuerungsinstanz und Anbieterin eigener Lösungen sieht der Verband kritisch.
Bei der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums spricht sich der vdek dafür aus, das bestehende Forschungsdatenzentrum Gesundheit als zentrale Vermittlungsstelle für Gesundheitsdaten zu nutzen.
Die dafür erforderliche Infrastruktur soll aus Sicht des vdek allerdings nicht aus den Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Da die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, fordert der Verband eine Finanzierung aus Steuermitteln.
Stellungnahmen und Pressemitteilungen des vdek
Stellungnahmen
09.10.2026: 2. vdek-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des GeDIG
18.05.2026: vdek-Stellungnahme zum Referentenentwurf des GeDIG
Pressemitteilungen
22.10.2026: Datengestützte Früherkennung und parlamentarische Beratungen
13.10.2026: GeDIG – Position des vdek zur Bundestagsanhörung
07.10.2026: GeDIG – Position des vdek zur ersten Bundestagslesung
15.07.2026: GeDIG – Position des vdek zum Kabinettsbeschluss
Gesetzgebungsverfahren und Dokumente
Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Parlamentarische Beratungen im Deutschen Bundestag.