Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet, sofern sie vor dem 1. Januar 2025 ausgegeben wird, die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf der eGK zu speichern und die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Datenmanagement) zu unterstützen. Der Medikationsplan umfasst Patientenstammdaten wie Name und Geburtsdatum, medikationsrelevante Daten wie Allergien und Unverträglichkeiten und die Medikation des Patienten (sowohl verordnete als auch rezeptfreie Medikamente), Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Auch aufgeführt sind Arzneimittel, die aktuell nicht mehr eingenommen werden, jedoch in die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt einbezogen werden. Ziel ist es, das Risiko von arzneimitteltherapiebezogenen Problemen für den Patienten zu verringern. Das Speichern des Medikationsplans auf der eGK ist für den Versicherten freiwillig.
Mit der Bereitstellung der elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ zum 15. Januar 2025 haben Versicherte die Möglichkeit, den elektronischen Medikationsplan (eMP) dort speichern zu lassen. Der auf der eGK gespeicherte eMP wird dann gelöscht, auch wenn der Versicherte der Speicherung des eMP in der ePA widersprochen hat.