
vdek-Stellungnahme – Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 30.1.2019
Für Generika ist auch der Begriff „Nachahmerprodukte“ gebräuchlich. Läuft ein Patent für einen Arzneistoff nach 20 Jahren aus, können andere Pharmahersteller wirkstoffgleiche Medikamente unter einem eigenen Markenzeichen auf den Markt bringen. Durch mehrere wirkstoffgleiche Produkte wird ein Wettbewerb in Gang gesetzt, der das Preisniveau senkt. Generika-Hersteller können diese Präparate preiswerter anbieten, da sie nur geringe Ausgaben für eigene klinische Forschungen aufwenden müssen.
Vielmehr können sie von der sogenannten „Bezug nehmenden Zulassung“ Gebrauch machen. Auch Generika werden vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien geprüft, die pharmazeutischen Hersteller müssen dabei die sogenannte „Bioäquivalenz“ zum Originalarzneimittel nachweisen.
Generika sind in ihrer Wirkstoffzusammensetzung und Wirkung vergleichbar mit dem Originalpräparat. Sie haben – auch wenn sie kostengünstiger angeboten werden – keine Nachteile gegenüber dem Originalpräparat. Der Einsatz von Generika hat sich in Deutschland bewährt, die Verordnungsquoten liegen bei über 85 Prozent.
Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 30.1.2019
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