
Arzneimittel
Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen
Für Generika (Singular: Generikum) sind auch die Begriffe „wirkstoffgleiche Arzneimittel“ bzw. „Nachahmerprodukte“ gebräuchlich. Läuft ein Patent für einen Arzneistoff nach 20 Jahren aus, können andere Pharmahersteller wirkstoffgleiche Medikamente unter einem eigenen Handelsnamen oder dem Wirkstoffnamen auf den Markt bringen. Durch mehrere wirkstoffgleiche Produkte wird ein Wettbewerb in Gang gesetzt, der das Preisniveau senkt. Generika-Hersteller können diese Präparate preiswerter anbieten, da sie keine aufwändigen klinischen Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufwenden müssen. Vielmehr können sie von der sogenannten „bezugnehmenden Zulassung“ Gebrauch machen.
Auch Generika werden vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien geprüft, die pharmazeutischen Hersteller müssen dabei die sogenannte „Bioäquivalenz“ (Vergleichbarkeit bzw. Austauschbarkeit) zum Originalarzneimittel nachweisen.
Generika sind in ihrer Wirkstoffzusammensetzung und Wirkung vergleichbar mit dem Originalpräparat. Sie haben – auch wenn sie kostengünstiger angeboten werden – in der Regel keine Nachteile gegenüber dem Originalpräparat. Der Einsatz von Generika hat sich in Deutschland bewährt, die Verordnungsquoten liegen bei rund 80 Prozent (Stand 2023).
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Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen
Über Arzneimittel-Rabattverträge einigen sich Krankenkassen und Arzneimittelhersteller auf Preisnachlässe je abgegebener Arzneimittelpackung. » Lesen
Importarzneimittel sind aus dem Ausland importierte Arzneimittel. Bei Importarzneimitteln wird zwischen Parallelimporten und Reimporten unterschieden. » Lesen
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zum Thema Arzneimittel, etwa zu den Ausgaben für Arzneimittel, zum Umsatz der Apotheken und zu gesetzlichen Arzneimittelrabatten. » Lesen
Die Ersatzkassen folgen der Bitte des Bundesgesundheitsministers zur Kostenübernahme von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025. „Mit der Übergangsregelung garantieren wir die unterbrechungsfreie Versorgung unserer Versicherten“, erläutert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) rufen die Ersatzkassen die Bundesregierung nochmals auf, von den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln abzurücken. „Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Stattdessen werde die Versorgung teurer. » Lesen