
vdek-Stellungnahme – Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 30.1.2019
Für Generika ist auch der Begriff „Nachahmerprodukte“ gebräuchlich. Läuft ein Patent für einen Arzneistoff nach 20 Jahren aus, können andere Pharmahersteller wirkstoffgleiche Medikamente unter einem eigenen Markenzeichen auf den Markt bringen. Durch mehrere wirkstoffgleiche Produkte wird ein Wettbewerb in Gang gesetzt, der das Preisniveau senkt. Generika-Hersteller können diese Präparate preiswerter anbieten, da sie nur geringe Ausgaben für eigene klinische Forschungen aufwenden müssen.
Vielmehr können sie von der sogenannten „Bezug nehmenden Zulassung“ Gebrauch machen. Auch Generika werden vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien geprüft, die pharmazeutischen Hersteller müssen dabei die sogenannte „Bioäquivalenz“ zum Originalarzneimittel nachweisen.
Generika sind in ihrer Wirkstoffzusammensetzung und Wirkung vergleichbar mit dem Originalpräparat. Sie haben – auch wenn sie kostengünstiger angeboten werden – keine Nachteile gegenüber dem Originalpräparat. Der Einsatz von Generika hat sich in Deutschland bewährt, die Verordnungsquoten liegen bei über 85 Prozent.
Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 30.1.2019
Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen
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Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zum Thema Arzneimittel, etwa zu den Ausgaben für Arzneimittel, zum Umsatz der Apotheken und zu gesetzlichen Arzneimittelrabatten. » Lesen
In immer mehr Bundesländern können sich Versicherte gegen Vorlage ihrer Gesundheitskarte gegen Corona impfen lassen. Mit den verbleibenden elf Regionen laufen aktuell Verhandlungen. „Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen“, kritisiert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Eine zeitnahe Einigung sei wichtig, damit alle Versicherten unbürokratisch Zugang zur Impfung erhalten. » Lesen
Die Bundesregierung will Versorgungsengpässen von Arzneimitteln entgegenwirken. Das heute beschlossene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) schießt jedoch über das Ziel hinaus, kritisiert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Finanzielle Anreize für Pharmahersteller böten keine Gewähr, „dass tatsächlich mehr Arzneimittel für die Versorgung in Deutschland zur Verfügung stehen“. » Lesen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln » Lesen
„Die Ersatzkassen tun alles, um die Arzneimittelversorgung vor allem für Kinder in Zeiten von Lieferengpässen sicherzustellen“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Aussetzung von Festbeträgen sei jedoch keine langfristige Lösung. Nötig sei vielmehr „ein Frühwarnsystem, das heißt, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Beirat muss früher über Lieferengpässe informiert werden.“ » Lesen