Generika

Für Generika (Singular: Generikum) sind auch die Begriffe „wirkstoffgleiche Arzneimittel“ bzw. „Nachahmerprodukte“ gebräuchlich. Läuft ein Patent für einen Arzneistoff nach 20 Jahren aus, können andere Pharmahersteller wirkstoffgleiche Medikamente unter einem eigenen Handelsnamen oder dem Wirkstoffnamen auf den Markt bringen. Durch mehrere wirkstoffgleiche Produkte wird ein Wettbewerb in Gang gesetzt, der das Preisniveau senkt. Generika-Hersteller können diese Präparate preiswerter anbieten, da sie keine aufwändigen klinischen Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufwenden müssen. Vielmehr können sie von der sogenannten „bezugnehmenden Zulassung“ Gebrauch machen.

Auch Generika werden vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien geprüft, die pharmazeutischen Hersteller müssen dabei die sogenannte „Bioäquivalenz“ (Vergleichbarkeit bzw. Austauschbarkeit) zum Originalarzneimittel nachweisen.

Generika sind in ihrer Wirkstoffzusammensetzung und Wirkung vergleichbar mit dem Originalpräparat. Sie haben – auch wenn sie kostengünstiger angeboten werden – in der Regel keine Nachteile gegenüber dem Originalpräparat. Der Einsatz von Generika hat sich in Deutschland bewährt, die Verordnungsquoten liegen bei rund 80 Prozent (Stand 2023).

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