Für das Jahr 2023 zeichnen sich große finanzielle Herausforderungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab. Prognosen gehen von einer Finanzierungslücke in Höhe von 17 Milliarden Euro aus. Zu den auslösenden Faktoren zählen Einnahmeeinbußen durch mehrere Lockdowns, aber auch die expansive Ausgabenpolitik der vergangenen Legislaturperiode. Auch die amtierende Bundesregierung weiß: Ohne eine gesetzliche Weichenstellung droht im kommenden Jahr eine Verdopplung des Zusatzbeitragssatzes auf etwa 2,4 Prozent. Um einen solchen Beitragssprung zu vermeiden, bedarf es eines Gesetzes, das auch über 2023 hinaus die GKV-Finanzierung sichert.
Im März 2022 gelangte der erste Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes an die Öffentlichkeit, der bereits einige wichtige Punkte aufgriff, um die finanzielle Lage zu stabilisieren, jedoch nach wenigen Tagen wieder zurückgezogen wurde. Im Juni 2022 folgten Eckpunkte für einen neuen Entwurf, im Juli zunächst ein Referentenentwurf und daraufhin der Kabinettsentwurf. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erachtet die darin vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend und außerdem als unausgewogen, da besonders die Beitragszahler belastet werden sollen. Zudem greift der Staat erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und auf die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu. Es fehlt an Maßnahmen, die die GKV langfristig und nachhaltig stabilisieren.
Positionen und Konzepte zur Finanzsituation der GKV
Der vdek beteiligt sich auch weiterhin konstruktiv an der Debatte mit Impulsen für eine Finanzreform. Dazu gehören eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen und höhere Beitragserstattungen für die Versorgung von ALG-II-Empfängern. Eine besondere Rolle spielen auch Arzneimittel und deren Kostenentwicklung: Hier gibt es Einsparpotenziale in Milliardenhöhe. Kurzfristig braucht es ein mutiges Vorgehen gegen Pharma-Mondpreise und einen ausgewogenen Mix aus weiteren Konsolidierungsmaßnahmen.
Nach vielen Wochen der Diskussion um den Referentenentwurf hat heute das Bundeskabinett einen Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) verabschiedet. Die Verbände der Krankenkassen stellen fest, dass der Entwurf keinerlei Verbesserungen enthält. Sie fordern eine Rückbesinnung auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzpolitik in der GKV mit Mut zu echten strukturellen Reformen. » Lesen
Die Verbände der Krankenkassen wehren sich gegen den vorgelegten Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Es handele sich um einen Flickenteppich von Maßnahmen, die einzig und allein das Ziel haben, die Finanzierungslücke 2023 in Höhe von 17 Milliarden Euro kurzfristig und notdürftig zu stopfen. Strukturelle Reformen suche man vergebens. » Lesen
Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), hat auf der vdek-Mitgliederversammlung das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz als Offenbarungseid einer kurzsichtigen Politik bezeichnet: „Nicht einmal die Festlegung der Koalitionäre, die Gesundheitsversorgung der ALG-II-Empfänger kostendeckend zu finanzieren, wird erfüllt.“ Es brauche eine faire Lastenverteilung. » Lesen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass der Bundesgesundheitsminister nun Vorschläge für
ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gemacht hat. Eine nachhaltige Finanzierung wird mit dem Entwurf allerdings nicht erreicht. So fehle ein kostendeckender Beitrag für die Versicherung von ALG-II-Empfängern ebenso wie die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen