Benotung für Pflegeheime weiterentwickelt

Die Pflegekassen und die Verbände der Pflegeorganisationen haben sich vor der Schiedsstelle Qualitätssicherung auf einige Nachbesserungen am System der Pflegenoten geeinigt. Ab 1. Januar 2014 werden die Noten nach der neuen Systematik im Internet veröffentlicht.

Die Verbraucher können sich im Internet umfassend und kostenlos über die Qualität der über 23.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland informieren. Zusammen mit anderen Informationen (Preis, Lage, Ausstattung etc.) werden seit 2009 die Pflegenoten im Internet veröffentlicht und stellen eine wichtige Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Wahl der geeigneten Pflegeeinrichtung dar. Allein der vdek-Pflegelotse (www.pflegelotse.de) als der Marktführer unter den einschlägigen Internetportalen verzeichnet jeden Monat millionenfache Zugriffe. Die Pflegenoten sind damit ein wichtiger Baustein für mehr Transparenz in der Pflege und haben zudem zu einer systematischen und übergreifenden Qualitätsdebatte in diesem Versorgungssektor geführt.

Die genauen Festlegungen zur Benotung der Pflegeeinrichtungen stammen aus 2009 und sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen zu finden, welche zwischen den Pflegekassen und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen geschlossen wurden. Der Gesetzgeber hat eine solche Verhandlungslösung vorgegeben. Auch wenn sich relativ schnell in der Praxis gezeigt hat, dass das Notensystem Nachbesserungen bedarf, war es dann doch kein einfaches Unterfangen, sich auf konkrete Anpassungen zu verständigen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Gesamtnoten der Einrichtungen bisher eher gut ausgefallen sind, war es nicht einfach, sich mit den Verbänden der Leistungserbringer auf Nachbesserungen zu verständigen, die unter Umständen zu einer Verschlechterung der Benotung in der Fläche führen können. Es ist daher zu überdenken, inwieweit eine solche Verhandlungslösung auch weiterhin tragen kann.

Bewertungskriterien auf dem Prüfstand

Im Rahmen der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI wurden nun Anpassungen am Bewertungssystem – zunächst allerdings nur für stationäre Pflegeeinrichtungen – vereinbart, die zum 1. Januar 2014 wirksam werden. Die vereinbarten Nachbesserungen greifen zumindest in Teilen die Kritik an der gleich gewichteten Bewertung aller Qualitätskriterien, der wissenschaftlich nicht haltbaren Ausgestaltung der Stichprobe, aber auch die Relevanz bzw. Nicht-Relevanz einzelner Qualitätskriterien sowie die Verständlichkeit des Qualitätsberichtes auf.

Einzelne Prüffragen, die sich im Praxiseinsatz nicht bewährt haben, weil sie für die Verbraucher nicht relevant waren oder zu wenig differenzierten, wurden gestrichen („Veranstaltet das Pflegeheim jahreszeitliche Feste?“). Neben der Verschlankung der Prüfung konnte damit auch erreicht werden, dass eine „Sowieso-Erfüllung“ solcher Kriterien und damit eine ungerechtfertigte gute Benotung entfällt. Hingegen besonders wichtige medizinisch-pflegerische Fragen („Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?“) findet der Verbraucher zukünftig zusammengefasst und gesondert gekennzeichnet am Anfang des jeweiligen Qualitätsberichtes einer Einrichtung. Dabei wird der Verbraucher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Kriterien im besonderen Maße für die qualitativ hochwertige Versorgung der Pflegebedürftigen ausschlaggebend sind und bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unbedingt beachtet werden sollten. Auf eine aus Sicht der Pflegekassen rechnerische Abwertung der Gesamtnote der Einrichtung bei Nichterfüllung eines dieser besonders wichtigen Kriterien konnte man sich leider nicht verständigen.

Unter dem Blickwinkel der besseren Verständlichkeit der Qualitätsberichte wird zukünftig bei Bewertungskriterien, welche die Versorgung und den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen betreffen, ausgewiesen, bei wie vielen der geprüften Bewohner das Kriterium erfüllt bzw. nicht erfüllt wurde. Beispielsweise wird die Antwort auf die Frage „Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbstständigen Nahrungsversorgung durchgeführt?“ lauten: Das Kriterium ist erfüllt bei sieben von neun Bewohnern. Einrichtungsbezogene Fragen („Werden im Rahmen der sozialen Betreuung Gruppenangebote gemacht?“) werden in Zukunft mit ja oder nein beantwortet. Die Gesamtnote sowie die vier Bereichsnoten bleiben weiter bestehen und bieten dem Verbraucher einen schnellen Überblick über die Gesamtsituation.

Größere Stichprobe

Das Verfahren zur Stichprobenziehung der in die Prüfung einzubeziehenden Pflegebedürftigen wird endlich auf statistisch sichere Beine gestellt. So wird es ein neues Verfahren zur Stichprobenziehung geben, bei dem in der Regel mehr Pflegebedürftige in die Prüfungen einbezogen werden, und zwar jeweils drei Pflegebedürftige aus jeder der drei Pflegestufen. Dadurch steigt die Vergleichbarkeit der Einrichtungen untereinander deutlich. Zudem wird eine Anpassung der Skalenwerte, welche die Rechengrundlage für die Noten bilden, dazu führen, dass die Abstände zwischen den einzelnen Noten exakt gleich groß sind. Diese auf den ersten Blick sehr mathematisch-technische Veränderung wird zu einer größeren Differenzierung zwischen den Einrichtungen und somit zu einer realistischeren Einschätzung der Pflegequalität führen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig weniger Einrichtungen die Note „sehr gut“ erhalten.

Im Übergangszeitraum 2014 des neuen Bewertungssystems stellt der vdek-Pflegelotse sicher, dass der Verbraucher klar unterscheiden kann, welche Einrichtungen (bereits) nach der neuen Systematik geprüft und veröffentlicht wurden bzw. welche Qualitätsberichte noch auf der alten Systematik beruhen. Mit den beschriebenen Anpassungen wurden wichtige Verbesserungen am System der Pflegenoten vorgenommen. Eine klare Absage ist deshalb allen Bestrebungen zu erteilen, die das Bewertungssystem in der Pflege gänzlich aussetzen wollen. Nun gilt es, kurzfristig auch die Pflegenoten für ambulante Pflegedienste anzupassen und sich mittelfristig der Entwicklung und praktischen Testung von Indikatoren zur Messung der Ergebnis- und Lebensqualität zu widmen. Dabei geht es darum, die Ergebnisqualität noch stärker in den Fokus zu rücken.

Hierfür bieten die Ergebnisse des Projektes zur „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenpflege“ unter Leitung von Dr. Klaus Wingenfeld eine gute Grundlage.

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