Mehr Transparenz im Transplantationsskandal

Am 19. August 2013 begann der erste Prozess gegen einen ehemaligen Oberarzt der Universitätsklinik Göttingen wegen des Verdachts der Manipulation der Wartelisten zur Organtransplantation. Die im Sommer 2012 bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in Regensburg, Göttingen und München haben die Transplantationsmedizin in eine Krise gestürzt. Seitdem ist einiges passiert, um mehr Transparenz zu schaffen.

Die Justiz betrete Neuland, kommentierte Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof i. R., das anstehende Verfahren in Göttingen. Vorgeworfen wird dem Göttinger Oberarzt Aiman O., dass er absichtlich Daten manipuliert hat mit dem Ziel, eigene Patienten auf der Warteliste für eine Leber nach vorne rücken zu lassen. Angeklagt ist er des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung, weil andere Wartepatienten in einer lebensbedrohlichen Situation möglicherweise aus diesem Grund gestorben sind. Zudem wird ihm vorgeworfen, Patienten operiert zu haben, die noch gar keine neue Leber benötigten.

Wie auch immer der Prozess ausgeht, durch den Transplantationsskandal ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin beschädigt worden. So ist die Zahl der Organspenden 2012 von 3.917 um etwa 13 Prozent auf 3.511 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.

Der Transplantationsskandal hat dazu geführt, dass eine Reihe von (gesetzlichen) Maßnahmen ergriffen wurden , um zu verhindern, dass sich solche Vorkommnisse wiederholen.

  • Im September 2012 wurde mit der Überprüfung aller 24 Lebertransplantationsprogramme durch die Prüfungskommission begonnen. Der erste Bericht über Lebertransplantationen liegt vor. Alle Zentren werden mindestens ein Mal innerhalb von drei Jahren vor Ort geprüft.
  • Einführung des „Mehr-Augen-Prinzips“ in den Transplantationszentren: In einer Transplantationskonferenz entscheiden mindestens drei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste.
  • Einführung einer Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer zur (anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht.
  • Härtere strafrechtliche Verfolgung von Regelverstößen und möglicher Entzug der Approbation des Arztes.

Des Weiteren wurden strukturelle Änderungen bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) vorgenommen. In der Diskussion ist zudem die Errichtung eines Transplantationsregisters.

Man darf nun gespannt sein, wie der Prozess gegen den Göttinger Oberarzt weitergeht. Mit einem Urteil wird frühestens im Frühjahr 2014 gerechnet.

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