Satzungsleistungen: Gut versorgt bei den Ersatzkassen

Grafik: Ärztin hält einen Säugling im Arm, davor die Eltern, im Hintergrund Wandtafel zum Thema Vorsorgeuntersuchung

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht eine Vielzahl von Leistungen speziell für Kinder und Jugendliche bzw. Familien vor. Auf diese Leistungen haben alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch. Darüber hinaus bieten die Ersatzkassen ihren Versicherten weitere besondere Versorgungsformen im Rahmen von Satzungsleistungen an. Ein Überblick.

Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Kinder bis zu einem Alter von 18 bis 25 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Bei behinderten Kindern entfällt die Altersgrenze für die Familienversicherung. Durch die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9 bzw. J1) soll sichergestellt werden, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Babys, Kleinkindern und Jugendlichen möglichst schnell erkannt und früh ärztlich therapiert werden. Kinder und Jugendliche haben zudem einen Anspruch auf kostenlose Schutzimpfungen.

Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren können sich einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen (Individualprophylaxe). In der Gruppenprophylaxe wird zahnärztliche Vorsorge in den Kindergärten und Schulen erbracht. Auch kieferorthopädische Leistungen (inklusive Zahnspange) werden von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Kinder- und Jugendliche haben Anspruch auf ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, darunter auch sogenannte Mutter-/Vater-Kind-Kuren.

Die Leistungen bei Krankheit sind in der Regel mit denen für Erwachsene identisch. Allerdings sind Kinder generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten und Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlung). Unterschiede gibt es auch bei Sehhilfen, Arzneimitteln oder Empfängnisverhütung. Hier werden die Kosten teilweise oder ganz übernommen. Daneben gibt es besondere Leistungen für Kinder, wie nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen oder die Kostenübernahme in einem Kinderhospiz. Darüber hinaus haben Versicherte umfangreiche Leistungsansprüche bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei Erkrankung des Kindes (zum Beispiel Hebammenhilfe, stationäre Entbindung, Hausgeburt, Haushaltshilfe, häusliche Pflege, Mutterschaftsgeld, Kinderkrankengeld).

Satzungsleistungen der Ersatzkassen

Die Ersatzkassen haben besondere Versorgungsverträge abgeschlossen, um die Gesundheit ihrer jungen Versicherten zu verbessern, Krankheiten vorzubeugen oder besser zu behandeln. Beispielhaft sind hier einige Versorgungsverträge dargestellt. Als Satzungsleistung bieten die BARMER GEK und TK beispielsweise die U10 und U11 für Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren sowie die J2Untersuchung für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren für ihre Versicherten an. Neben den klassischen Kinderkrankheiten werden damit auch stärker Entwicklungsstörungen oder chronische Erkrankungen von Heranwachsenden in den Fokus gerückt.

Auch für die Schwangeren und Neugeborenen bieten die Ersatzkassen besondere Leistungen an. Im Rahmen des DAK-Spezialisten-Netzwerkes für Schwangere werden diese von einem Netzwerk aus Ärzten und Kliniken von Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt begleitet. Das Online-Coaching steht allen DAK-Versicherten mit Tipps zur Seite und bietet ein Forum zum Austausch mit anderen Schwangeren.

Ernährungs- und Bewegungsberatung, Stressabbau – die Ersatzkassen fördern vielfältige Projekte im Bereich der Prävention, gerade in den Settings Kindergärten und Schule. Zur Förderung der Kinderbewegung hat die hkk ein Bewegungsprojekt „hakki aktiv“ in niedersächsischen Kindergärten auf die Beine gestellt. Dabei handelt es sich um ein kostenloses Fortbildungsangebot für Erzieher(innen) zur Bewegungsschulung. Im Rahmen des Wettbewerbs „Niedersachsen schwimmt“ wurden 822 Schulklassen in Niedersachsen für das Schwimmen begeistert. DAK-versicherte Kinder mit starkem Übergewicht können in Bayern an einem speziellen interdisziplinären Schulungsprogramm zum Gewichtsabbau, dem PaedNetz Bayern e. V., teilnehmen.

Kooperationen mit Ärzten und Kliniken

Die TK bietet an der Uni-Klinik Greifswald eine dermatologische Sprechstunde für Kinder mit chronischen Hautkrankheiten an. Wer eine kinderchirurgische Operation benötigt, ist im Ärztenetzwerk in Erfurt gut aufgehoben, mit dem die DAK und TK kooperieren.

Gemeinsam mit der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsklinik Köln und der UniReha GmbH bietet die BARMER GEK Kindern und Jugendlichen, die auf einen Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sind, ein besonderes Versorgungsangebot. Kinder, die an vergrößerten Gaumenmandeln leiden, können mit einem minimalinvasiven und schonenden Verfahren, der Laser-Tonsillotomie, im Rahmen einer ambulanten Operation behandelt werden. Die BARMER GEK übernimmt in bestimmten Regionen für diese Teilentfernung der Gaumenmandeln die Kosten für Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren.

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