Hospiz- und Palliativversorgung

Verbesserung der Lebensqualität

Die Hospiz- und Palliativversorgung ist in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt worden, um ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen. Ein wichtiges Anliegen der Ersatzkassen ist es, dass individuelle Unterstützungsleistungen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Der Bedarf für eine kommerzielle Sterbehilfe entfällt somit. Allerdings muss der Auf- und Ausbau von palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgungstrukturen für Schwerstkranke und Sterbende weiter vorangetrieben werden.

Bundesweit bestehen über 260 Verträge mit Palliative-Care-Teams, die Menschen mit besonders hohem Versorgungsbedarf und komplexem Symptomgeschehen im Umfang des gesetzlichen Rahmens in jedem Lebensalter in der Häuslichkeit versorgen. Ein Ziel hierbei ist es, die für die Betroffenen oft belastende Krankenhauseinweisung zu vermeiden. Im Vergleich zu 2010 stieg die Inanspruchnahme der Leistung spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2013 um 45.521 Fälle auf 74.594 (2010: 29.073) an. Die Ausgaben der Ersatzkassen nur für palliativärztliche und –pflegerische Leistungen stiegen insgesamt um etwa 57 Millionen Euro auf rund 72 Millionen Euro (2010: 15 Millionen Euro). Die Arzneimittelausgaben der Ersatzkassen betrugen 2013 nur für die SAPV etwa 12,7 Millionen Euro (2010: 1 Million Euro). Neben der Finanzierung spezialisierter Versorgungsangebote fördern die Ersatzkassen die psychosoziale Unterstützung und Sterbebegleitung durch ehrenamtliche Strukturen ambulanter Hospizdienste. Zudem finanzieren sie zu 90 Prozent – unter Anrechnung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – stationäre Hospize, in denen eine umfassende bedarfsgerechte Versorgung in einer familiären Umgebung sichergestellt ist. Diesbezüglich betrugen 2013 die Ausgaben für die hospizliche Versorgung der GKV insgesamt etwa 131 Millionen Euro (2010: 94 Millionen Euro).

Derzeit gibt es bundesweit 213 Erwachsenen- und 15 Kinderhospize. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) enthält größtenteils Regelungen, vorhandene Versorgungsstrukturen zu festigen und weiterzuentwickeln. Aufklärung, Information und Transparenz über palliative und hospizliche Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten sind weitere Themenkomplexe. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt besonders, dass in der Richtlinie für häusliche Krankenpflege des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die behandlungspflegerischen Maßnahmen und die Leistung der Palliativpflege konkretisiert werden sollen. Kritisch sieht der vdek dagegen das Vorhaben, die allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung zukünftig in Form von Selektivverträgen zu regeln. Vielmehr sollten sich beide Leistungen ergänzen und nicht im Wettbewerb zueinander stehen. Zugleich ist ein kontinuierlicher Austausch mit allen an der Hospiz- und Palliativversorgung Beteiligten unumgänglich, damit die zentralen Anliegen der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“, wozu sich auch die Ersatzkassen bekennen, erreicht werden können.

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