
ersatzkasse magazin. 9./10.2017 – Inklusion und Teilhabe
Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die am 3. Mai 2008 in Kraft trat, hat sich Deutschland verpflichtet, die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Damit bekennt sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Wünsche und Vorstellungen von Menschen mit Behinderung sollen mehr Gewicht bekommen, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung ausgebaut werden. Dazu zählt auch, durch passgenaue Angebote das gesundheitsfördernde Verhalten zu stärken.