Pflegeheimbewohnende müssen immer tiefer in die eigene Tasche greifen. Das zeigt eine neue Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege. Hauptkostentreiber sind gestiegene Personalkosten. Es sei richtig, Pflegepersonal gut zu bezahlen, aber es könne nicht sein, Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufzubürden, sagt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner und fordert eine solidarische Lösung.
Den Zahlen des vdek vom 1. Januar 2026 zufolge beträgt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr 3.245 Euro im Bundesdurchschnitt, das ist eine Steigerung von 261 Euro (neun Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Damit ist die Eigenbeteiligung im zweiten Halbjahr 2025 noch stärker gestiegen als im ersten Halbjahr 2025. Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen.
„Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Elsner. So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. „Würde der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten“, betont die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus (aktuell 1.685 Euro im ersten Aufenthaltsjahr). Hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell 1.046 Euro) und die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden in einer Einrichtung – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – gleich hoch sind. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Die Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet“, so Elsner.