Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die von der Vorgängerregierung verabschiedete Klinikreform (Krankenhausversor-
gungsverbesserungsgesetz – KHVVG) in drei wesentlichen Punkten weiterzuentwickeln: 1. Finanzierung des GKV-Anteils für den Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro aus Steuergeldern. 2. Mehr Gestaltungsspielräume der Länder etwa durch Ausnahmenregelungen und Kooperationen vor allem in ländlichen Regionen. 3. Verschiebung des Zeitplans bei der Zuweisung der neuen Leistungsgruppen an Krankenhäuser auf den 1. Januar 2027. Bereits im vergangenen Jahr wurde deshalb das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in das parlamentarische Verfahren eingebracht, das nun zu weiteren Differenzen zwischen Bund und Ländern führt. Die Länder nutzen das KHAG erneut, um erhebliche Aufweichungen in puncto Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung durchzusetzen.
Immerhin unstrittig ist die neue Finanzierungsregelung des Transformationsfonds, mit dem die Beitragszahlenden der GKV von weiteren Kosten entlastet werden sollen. Der Umbau der Krankenhauslandschaft ist Sache des Staates, nicht der Beitragszahlenden! Dazu brauchen wir rasch eine gesetzliche Grundlage, denn die Fördergelder können nach dem KHVVG bereits ab 2026 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerufen werden. Allerdings lehnen wir als vdek die neue Forderung der Länder klar ab, wonach Mittel aus dem Transformationsfonds nicht nur für die Förderung neuer Strukturen verwendet werden sollen, sondern auch für Instandsetzung bestehender Krankenhäuser. Das widerspricht klar der Zielsetzung des Fonds.
![]()
Wir dürfen die Chance nicht verspielen, die Krankenhausstrukturen qualitativ hochwertig und zukunftsgerecht aufzustellen. Ansonsten verlieren wir viel und gewinnen nichts durch die Klinikreform.
Darüber hinaus fordern die Länder, dass die Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser nach Qualität – etwa die Zahl der notwenigen Fachärzte je Leistungsgruppe – von bis zu sechs Jahren verlängert werden können. Weiterhin soll die sogenannte Standortdefinition von zwei Kilometern auf einen größeren Umkreis erweitert werden. Diese besagt, dass mehrere Krankenhäuser in dem entsprechenden Umkreis kooperieren können, um eine Leistung, wie eine Herz-OP, anbieten zu können, auch wenn nicht jeder Standort die entsprechenden Qualitätsstandards vollständig erfüllt. Diese Art von Standortdefinition stellt ein
erhebliches Risiko für das Patientenwohl dar, gerade im Notfall. Hier wird deutlich, dass die Wohnortnähe kein Maßstab für gute Qualität ist. Auch dürfen Ausnahmenregelungen auch in ländlichen Regionen nicht zum Normalfall werden. Bund und Länder müssen sich daher wieder auf die ursprünglichen Ziele der Reform zurückbesinnen und das KHAG ohne weitere Abstriche verabschieden, denn sonst konservieren wir weiterhin mit viel Geld marode Strukturen. Wir dürfen die Chance nicht verspielen, die Krankenhausstrukturen qualitativ hochwertig und zukunftsgerecht aufzustellen. Ansonsten verlieren wir viel und gewinnen nichts durch die Klinikreform!