Politik muss für faire Finanzierung der Pflege sorgen

Die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und damit auch die Situation in der Pflege spitzen sich immer weiter zu. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die Ausgaben auch in der SPV rasant an – und werden 2026 ein Rekordniveau von geschätzt rund 80 Milliarden Euro erreichen. Grundlegende Finanz- und Struktur reformen in der Pflege erlauben daher keinen weiteren Aufschub mehr.

Illustration Pflegerin mit Rollstuhlfahrerin

Auf der Neujahrs-Pressekonferenz des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) am 28. Januar 2026 stellte der ehrenamtliche vdek-Verbandsvorsitzende Uwe Klemens die Dringlichkeit einer solidarischen und zukunftsfesten Finanzierung der Pflege in den Mittelpunkt seiner Rede: „Um den Beitragssatz 2026 stabil zu halten, wurden erneute Kredite eingesetzt, das ist eine finanzielle Stabilität auf Pump“, kritisierte er. 2027 sind diese Kredite nach seinen Worten jedoch aufgebraucht und es sei eine erneute Finanzierungslücke von 0,3 Beitragssatzpunkte, also sechs Milliarden Euro, zu erwarten. Klemens forderte die Politik daher auf, die gewährten Darlehen des Staates in Höhe von 4,2 Milliarden Euro mit den bestehenden Schulden des Bundes gegenüber der SPV (Coronakosten) zu verrechnen.

Finanzielle Schieflage: Ursachen und Handlungsbedarf

Für die rasant gestiegenen Ausgaben in der Pflege liegen mehrere Erklärungen auf der Hand. So hat sich –  bedingt durch den demografischen Wandel und den 
2017 eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf Pflegegraden – die Zahl der Pflegbedürftigen mehr als verdoppelt: Erhielten 2010 rund 2,3 Millio-
nen Menschen Leistungen aus der SPV, sind es heute 5,7 Millionen.

Um gegenzusteuern, habe die Politik laut Klemens auf der einen Seite mit sinnvollen sozial- und pflegepolitischen Maßnahmen wie den Leistungszuschlägen für die stationäre Pflege, der Erhöhung der Sach- und Geldleistungen sowie den Tarifanpassungen für Pflegekräfte reagiert. So lag etwa das durchschnittliche Monatsgehalt für Fachkräfte in der Altenpflege im April 2024 bei rund 4.228 Euro – 1.600 Euro mehr als vor zehn Jahren. Auch Azubis erhalten mittlerweile eine überdurchschnittliche Vergütung von im Schnitt 1.310 Euro. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) – vormals Pflegekompetenzgesetz – sei es auch gelungen, die Kompetenzen von Pflegekräften zu stärken und besser zu nutzen.

Auf der anderen Seite habe es die Politik aber versäumt, die erweiterten Leistungen solide zu finanzieren und die Verantwortung gerecht zwischen Staat, 
Beitragszahlenden der SPV, der privaten Pflegeversicherung und individueller Verantwortung aufzuteilen, sagte der ehrenamtliche Verbandsvorsitzende 
des vdek. „Die Kostensteigerungen wurden auf die Versicherten und Arbeitgeber der SPV und auf die Pflegebedürftigen selbst durch ständig wachsende 
Eigenanteile abgewälzt.“ So ist der Beitragssatz der SPV seit ihrer Gründung von einem Prozent auf 3,6 Prozent gestiegen, bei Kinderlosen auf 4,2 Prozent. Gleichzeitig steigen auch die Belastungen der Pflegebedürftigen durch Eigenanteile weiter. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind, ist weiter hoch. Knapp 432.000 Personen erhielten im Laufe des Jahres 2024 Hilfe zur Pflege. Das heißt, dass für diese Menschen die Eigenmittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu bezahlen. 

Das Lebensrisiko Pflege könne jede und jeden treffen und müsse daher im Kern solidarisch abgesichert werden, so der ehrenamtliche vdek-Verbandsvorsitzende Uwe Klemens auf der Neujahrspressekonferenz. Dazu brauche es aber eine faire Finanzierung. 

Das Lebensrisiko Pflege kann jede und jeden treffen

Was die von der Politik eingesetzte Bund-Länder-AG anbelangt, führte Klemens aus, diese müsse jetzt klarere Antworten auf die wachsenden Finanzierungsfragen geben. Darüber hinaus begrüßte er das Bekenntnis der Kommission zum Teilleistungssystem: „Das Lebensrisiko Pflege kann jede und jeden treffen und muss daher im Kern solidarisch abgesichert werden. Dazu braucht es eine faire Finanzierung.“ Abschließend stellte Klemens insgesamt sechs Kernforderungen des vdek vor, die unverzichtbar seien, um die Pflege solidarisch und zukunftsfest zu finanzieren. Dringend gefordert wird darin erstens ein Finanzausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung, der die SPV um zwei Milliarden Euro jährlich entlasten würde. Zweitens sollen versicherungsfremde Aufgaben, die die SPV auftragsweise für den Staat übernimmt, aus Steuermitteln finanziert werden. Dazu gehört die Rückerstattung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich durch den Bund.

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