
Daten zum Gesundheitswesen: Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur Pflegeversicherung wie z. B. zu Beitragssätzen, Einnahmen und Leistungsausgaben, Leistungsempfängern und Pflegeleistungen. » Lesen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden am 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Ziel der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs war es, somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigte Menschen in der Pflegeversicherung gleichzubehandeln. Bei der Überleitung in das neue System wurde durch Bestandsschutzregelungen sichergestellt, dass bisherige Leistungsbezieher nach der Umstellung nicht schlechter gestellt sind als nach altem Recht. Dabei wurden folgende Überleitungsregelungen angewandt:
Durch die automatische Überleitung in die neuen Pflegegrade war eine Neubegutachtung nicht notwendig. Pflegebedürftige haben jedoch die Möglichkeit, ohne Risiko die formale Überleitung durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüfen zu lassen. Eine Herunterstufung unter den Pflegegerad, der durch die formale Überleitung erreicht wurde, ist dabei ausgeschlossen.
In stationären Pflegeeinrichtungen wurde ein einrichtungsindividueller einheitlicher Eigenanteil (EEE) eingeführt. Unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit haben alle Bewohner eines Pflegeheims seit 1.1.2017 einen gleich hohen Beitrag an den Pflegekosten zu leisten. Im Vergleich zur vorigen Regelung fällt der Eigenanteil bei Pflegebedürftigen in niedrigen Pflegegraden nun etwas höher, dafür in den höheren Pflegegraden etwas geringer aus. Im Verlauf der Pflegebedürftigkeit des Einzelnen wird sich dies in der Regel wieder ausgleichen. Für Pflegebedürftige, die bei der Überleitung bereits in einer stationären Einrichtung lebten, besteht Besitzstandsschutz. Sie müssen nach der Umstellung auf Pflegegrade keinen höheren Anteil tragen als zuvor.
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Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen
Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Grund für die starke Erhöhung ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahler lastet”, betont Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes. » Lesen
Die Pflege von Angehörigen braucht viel Kraft und Durchhaltevermögen. Umso wichtiger ist es, gelegentlich abschalten zu können. Zwei Angebote können pflegende Angehörige entlasten, wenn diese in den Urlaub fahren: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Innerhalb eines Jahres können beide Möglichkeiten genutzt werden. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt, was Versicherte über die Auszeit von der Pflege wissen sollten. » Lesen
Informationen zu Pflegeleistungen, Pflegereform, Pflegenoten, Expertenstandards, Pflegelotse, Prävention und mehr. » Lesen
Anlässlich der Anhörung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2023 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), die ambulante Pflege stärker in den Blick zu nehmen. Laut der vdek-Vorstandsvorsitzenden Ulrike Elsner sind zudem konkrete Leistungsverbesserungen nötig, die bisher vorgesehenen Maßnahmen seien „leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. » Lesen
Heute wurde der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) in erster Lesung im Bundestag beraten. „Außer der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung bleibt von der einst angedachten Pflegereform nicht viel übrig“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Das Parlament sei nun gefordert, die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. » Lesen
Mit acht Videos zur Aufklärung von pflegenden Angehörigen über die Krankheit Sepsis setzen der vdek, das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Sepsis-Stiftung, der SepsisDialog der Universitätsmedizin Greifswald und die Deutsche Sepsis-Hilfe ihre Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis fort. Die Videos sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Erkrankung zu schärfen, und den pflegenden Angehörigen im Ernstfall Handlungsempfehlungen an die Hand geben. » Lesen