Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der oder des Pflegebedürftigen beitragen und ihr bzw. ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen sollen. » Lesen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden am 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Ziel der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs war es, somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigte Menschen in der Pflegeversicherung gleichzubehandeln. Bei der Überleitung in das neue System wurde durch Bestandsschutzregelungen sichergestellt, dass bisherige Leistungsbezieher nach der Umstellung nicht schlechter gestellt sind als nach altem Recht. Dabei wurden folgende Überleitungsregelungen angewandt:
Durch die automatische Überleitung in die neuen Pflegegrade war eine Neubegutachtung nicht notwendig. Pflegebedürftige hatten jedoch die Möglichkeit, ohne Risiko die formale Überleitung durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüfen zu lassen. Eine Herunterstufung unter den Pflegegerad, der durch die formale Überleitung erreicht wurde, war dabei ausgeschlossen.
In stationären Pflegeeinrichtungen wurde ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) eingeführt. Unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit haben alle Bewohner eines Pflegeheims seit 1.1.2017 einen gleich hohen Beitrag an den Pflegekosten zu leisten. Im Vergleich zur vorigen Regelung fällt der Eigenanteil bei Pflegebedürftigen in niedrigen Pflegegraden nun etwas höher, dafür in den höheren Pflegegraden etwas geringer aus. Im Verlauf der Pflegebedürftigkeit des Einzelnen wird sich dies in der Regel wieder ausgleichen. Für Pflegebedürftige, die bei der Überleitung bereits in einer stationären Einrichtung lebten, besteht Besitzstandsschutz. Sie müssen nach der Umstellung auf Pflegegrade keinen höheren Anteil tragen als zuvor.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der oder des Pflegebedürftigen beitragen und ihr bzw. ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen sollen. » Lesen
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur Pflegeversicherung wie z. B. zu Beitragssätzen, Einnahmen und Leistungsausgaben, Leistungsempfängern und Pflegeleistungen. » Lesen
Die soziale Pflegeversicherung wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen befinden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. » Lesen
Häusliche Krankenpflege als Bestandteil der ambulanten Pflege bedeutet, dass Patientinnen und Patienten in ihrer eigenen Häuslichkeit durch einen ambulanten Pflegedienst medizinisch-pflegerisch versorgt werden. » Lesen
Palliativversorgung bezeichnet die Betreuung von Menschen mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Mehr dazu finden Sie im Glossar. » Lesen
Der Bestandsschutz in der Pflegeversicherung soll bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden eine Schlechterstellung verhindern. » Lesen
Beantragen Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, wird im Rahmen einer Begutachtung in der eigenen Häuslichkeit festgestellt, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Begutachtung basiert auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff und erfolgt bundesweit einheitlich auf Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien des » Lesen
Anlässlich des GKV-Tages zum Thema „Solidarität“ fordert der vdek Bund und Länder auf, mehr finanzielle Verantwortung für die Pflege zu übernehmen. „Solidarität ist ein hohes Gut und Kitt für die Gesellschaft. Damit es nicht zu weiteren Unwuchten zu Lasten der Beitragszahlenden kommt, müssen die finanziellen Lasten fairer verteilt werden“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
Das BMG hat die Ergebnisse der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ für eine Reform der Pflegeversicherung bekanntgegeben. Aus Sicht von vdek-Vorstandsvorsitzenden Ulrike Elsner fehlen Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung, auch die Vorschläge der AG zur Prävention und Fokussierung der Pflegeleistungen blieben vage. » Lesen