Begutachtungsinstrument

Beantragen Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, wird im Rahmen einer Begutachtung in der eigenen Häuslichkeit festgestellt, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Begutachtung basiert auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff und erfolgt bundesweit einheitlich auf Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien des  Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) durch die Medizinischen Dienste (MD) oder durch andere unabhängige Gutachter.

Im Rahmen der Begutachtung werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit unabhängig davon begutachtet, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.

Mehr zum Thema

  1. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen

  2. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegeversicherung

    Die soziale Pflegeversicherung wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen befinden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. » Lesen

  3. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegegrade

    Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen

  4. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Palliativ-Versorgung

    Palliative Versorgung bezeichnet die Betreuung von Menschen mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Mehr dazu finden Sie im Glossar. » Lesen

  5. Logo des vdek

    Hospiz

    Hospize sind Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen. Mehr dazu finden Sie im Glossar. » Lesen

  6. Logo "MEHRWERT:PFLEGE - Ein Angebot der Ersatzkassen"

    MEHRWERT:PFLEGE

    Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen

  7. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    vdek-Auswertung „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“

    Pflegeheimbewohnende müssen durchschnittlich bis zu 3.000 Euro monatlich zuzahlen – vdek fordert schnelle Begrenzungsmaßnahmen

    Angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung ihr Wort zu halten, die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. „Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, betonte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen

  8. SPV - Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) in EUR 2025

    Pflegeleistungen

    Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen