Begutachtungsinstrument
Beantragen Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, wird im Rahmen einer Begutachtung in der eigenen Häuslichkeit festgestellt, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Begutachtung basiert auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff und erfolgt bundesweit einheitlich auf Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) durch die Medizinischen Dienste (MD) oder durch andere unabhängige Gutachter.
Im Rahmen der Begutachtung werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit unabhängig davon begutachtet, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.
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Daten zum Gesundheitswesen: Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur Pflegeversicherung wie z. B. zu Beitragssätzen, Einnahmen und Leistungsausgaben, Leistungsempfängern und Pflegeleistungen. » Lesen
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Palliativversorgung
Die SAPV-Richtlinie regelt die ärztliche Verordnung und den Inhalt der Palliativversorgung. » Lesen
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Weiteres Darlehen für soziale Pflegeversicherungvdek: Darlehen sind keine Lösung – Finanzprobleme werden nur in die Zukunft verschoben
Dass der Koalitionsausschuss der sozialen Pflegeversicherung (SPV) im Jahr 2026 ein weiteres Darlehen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gewähren will, zeige, dass die Politik die Finanzierungsprobleme der SPV nicht nachhaltig angeht, betont Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes beim vdek. Es brauche wirksame Strukturreformen statt kurzfristiger Darlehen. » Lesen
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Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflegevdek fordert: Handlungsspielraum für Pflegekräfte besser abgrenzen – weitere Konsolidierungsmaßnahmen für GKV-Finanzen
Am 6. November berät der Bundestag den Entwurf für ein „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Das Vorhaben, Pflegekräfte eigenständiger arbeiten zu lassen, sei positiv, so Boris von Maydell, Vertreter des Vorstands beim vdek. Kritisch sei jedoch mehr Bürokratie durch „gemeinschaftliche Wohnformen (GeWos)“, außerdem sei das angehängte „GKV-Sparpaket“ nicht ausreichend. » Lesen
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BEEP und PflegefachassistenzausbildungAktuelle Gesetzgebung: Pflege stärken, Bürokratie bremsen?
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Interview mit Katrin Staffler„In der Pflegeversicherung brauchen wir stabile Finanzen und strukturelle Reformen“
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MEHRWERT:PFLEGE
Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen
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Start der Bund-Länder-AG zur Pflegereformvdek: Finanzreform prioritär angehen, dann strukturelle Reformen
Zum Auftakt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform fordert der vdek, zuerst die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) grundlegend zu sichern. Der Bund müsse versicherungsfremde Leistungen übernehmen. Auch die Länder stünden in der Verantwortung, Pflegebedürftige spürbar zu entlasten. » Lesen
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Neuregelung ab 1. Juli 2025Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Ab dem 1. Juli 2025 können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher auf Unterstützungsangebote zurückgreifen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbudget gebündelt. Pflegepersonen erhalten dadurch mehr Spielraum bei Auszeiten – bei weniger Bürokratie. Der vdek begrüßt die Neuregelung als wichtigen Schritt zur Entlastung pflegender Angehöriger. » Lesen
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Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen