
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen