
Daten zum Gesundheitswesen: Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur Pflegeversicherung wie z. B. zu Beitragssätzen, Einnahmen und Leistungsausgaben, Leistungsempfängern und Pflegeleistungen. » Lesen
Beantragen Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, wird im Rahmen einer Begutachtung in der eigenen Häuslichkeit festgestellt, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Begutachtung basiert auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff und erfolgt bundesweit einheitlich auf Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) durch die Medizinischen Dienste (MD) oder durch andere unabhängige Gutachter.
Im Rahmen der Begutachtung werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit unabhängig davon begutachtet, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.
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Die SAPV-Richtlinie regelt die ärztliche Verordnung und den Inhalt der Palliativversorgung. » Lesen
Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen
Zum Auftakt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform fordert der vdek, zuerst die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) grundlegend zu sichern. Der Bund müsse versicherungsfremde Leistungen übernehmen. Auch die Länder stünden in der Verantwortung, Pflegebedürftige spürbar zu entlasten. » Lesen
Ab dem 1. Juli 2025 können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher auf Unterstützungsangebote zurückgreifen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbudget gebündelt. Pflegepersonen erhalten dadurch mehr Spielraum bei Auszeiten – bei weniger Bürokratie. Der vdek begrüßt die Neuregelung als wichtigen Schritt zur Entlastung pflegender Angehöriger. » Lesen
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen
Die soziale Pflegeversicherung wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen befinden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. » Lesen
Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen
Palliative Versorgung bezeichnet die Betreuung von Menschen mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Mehr dazu finden Sie im Glossar. » Lesen
Angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung ihr Wort zu halten, die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. „Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, betonte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen