Was ändert sich im Gesundheitswesen?
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An einer Hochschule eingeschriebene Studenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. In den meisten Fällen tritt diese Versicherungspflicht jedoch erst dann ein, nachdem eine beitragsfreie Familienversicherung (z.B. über die Eltern) beendet wurde.
Seit dem Wintersemester 2022/2023 beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS) 82,99 Euro zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Beitrag ergibt sich aus den maßgeblichen Bedarfssätzen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, die als Beitragsbemessungsgrundlage dienen (in der Summe 812 Euro) und aus dem aktuellen Beitragssatz von 10,22 % (= 7/10 v. 14,6 %).
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab 01.07.2023 27,61 Euro (Beitragssatz 3,4 %; ggfs. geringer durch weitere Beitragsabschläge für Eltern) und für Kinderlose 32,48 Euro (Beitragssatz 4,0 %). Nähere Informationen zur Berücksichtigung von Beitragsabschlägen finden Sie hier: Beitragsabschläge für Eltern.
Details zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, der zur Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt und der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs sind in den folgenden grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes geregelt:
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten (sog. Werkstudenten), Praktikanten und ähnlichen Personen ist in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 23.11.2016 zusammengefasst.
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