Persönliches Budget nach § 29 SGB IX

Seit 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Ausführung von Leistungen in Form des persönlichen Budgets.

Mit dem persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Teilhabeleistungen eigenverantwortlich bestimmen und gestalten. Sie entscheiden, welche Hilfen wann, wie und durch wen in Anspruch genommen werden.

Das persönliche Budget wird trägerübergreifend gemeinsam und als Komplexleistung erbracht, wenn mehrere Leistungsträger wie Eingliederungshilfeträger, das Integrationsamt, die Kranken- und/oder Pflegekasse sowie der Rentenversicherungsträger beteiligt sind.

Handlungsempfehlungen der BAR

Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurden die folgenden Handlungsempfehlungen erarbeitet, um eine einheitliche Ausführung des persönlichen Budgets zu unterstützen:

Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diverse Info-Materialien herausgegeben. Diese sind im Internet zu finden unter:

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html

http://www.einfach-teilhaben.de

Unter anderem informiert die Broschüre „Das trägerübergreifende Persönliche Budget“ ausführlich über die Leistungsform des Persönlichen Budgets. Ein Teil ist in „leichter Sprache“ geschrieben und erklärt in einfachen Worten, wie das Persönliche Budget genutzt werden kann.

Weiterführende Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auch unter:

http://www.bar-frankfurt.de

http://www.isl-ev.de