MD-Begutachtung von Vorsorge- und Reha-Leistungsanträgen

Bei einer Entscheidung über eine Rehabilitationsmaßnahme sind die Krankenkassen in einigen Fällen gesetzlich verpflichtet, den Medizinischen Dienst (MD) zur Prüfung der Notwendigkeit der Leistungen einzuschalten (§ 275 Abs. 2 SGB V). Welche Fälle durch den MD begutachtet werden müssen, regelt die vom GKV-Spitzenverband erlassene Richtlinie MD-Stichprobenprüfung.

Um den Ärztinnen und Ärzten des MD die Begutachtung anhand von Kriterien und Vorgaben zu erleichtern, wurden für bestimmte Leistungsfelder bzw. Krankheitsbereiche Begutachtungs-Richtlinien, -Anleitungen und -Hilfen erarbeitet. Sie stellen verbindliche Richtlinien für die Gutachter und Gutachterinnen des MD dar.

Die für den Bereich Vorsorge und Rehabilitation relevante Begutachtungsanleitung wurde zuletzt Ende 2021 aktualisiert.

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