Stationäre Vorsorge

Die Krankenkasse kann stationäre Vorsorgeleistungen mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, wenn ambulante Vorsorgeleistungen nicht ausreichen.

Die stationäre Vorsorge ist eine zielgerichtete komplexe medizinische Leistung, die von einem interdisziplinären Team unter Leitung einer qualifizierten Ärztin oder eines qualifizierten Arztes erbracht wird. Die Vorsorgeeinrichtung arbeitet auf der Grundlage eines Vorsorgekonzepts und erstellt für jede Patientin und jeden Patienten einen individuellen Vorsorgeplan.

Stationäre Vorsorgeleistungen kommen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in Betracht, wenn eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung erkennbar ist. Sie sind außerdem indiziert bei Verhaltensabweichungen, Neigung zu rezidivierenden Erkrankungen und zur Verhinderung einer Verschlimmerung chronischer Erkrankungen. Hierfür stehen spezielle Vorsorgeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen gemeinsam und einheitlich Versorgungsverträge gemäß § 111 SGB V mit geeigneten Vorsorgeeinrichtungen. Für die Ersatzkassen ist jeweils die entsprechende vdek-Landesvertretung für die Vertragsabschlüsse zuständig.

Zuzahlungen zur stationären Vorsorge

Die Kosten für die stationäre Vorsorge trägt die zuständige Krankenkasse. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Zuzahlungen befreit sind, beteiligen sich an den Kosten mit einer Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kalendertag.