Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Sondergutachten zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA in Auftrag gegeben. Zudem sind weitere gesetzliche Weichenstellungen in einem Omnibusgesetz geplant.
Die Politik hat erkannt, dass der Morbi-RSA zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen bei den Krankenkassen führt. In Zahlen: Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während die AOKn eine Überdeckung von über 1 Milliarde Euro aufweisen konnten. Bis zum 30. September 2017 soll nun ein Sondergutachten mehr Erkenntnisse über die Wirkungen des Finanzausgleichs liefern und relevante Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA untersuchen. Dabei sollen auch die Vorschläge der Ersatzkassen im Wissenschaftlichen Beirat beraten werden.
Die Politik hat erkannt, dass der Morbi-RSA zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen bei den Krankenkassen führt.
Auch das aktuell geplante Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) enthält Regelungen zum Morbi-RSA. Vorgesehen sind vor allem Maßnahmen zur Begrenzung von Manipulationsanreizen. Damit soll verhindert werden, dass es bei der Diagnose-stellung zu Beeinflussungen seitens der Ärzte und Krankenkassen kommt, um damit die Zuweisungen aus dem Morbi-RSA zu optimieren. Ein wesentliches Anliegen auch der Ersatzkassen! Doch setzt dies zwingend voraus, dass die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gegen mögliche Verstöße gleichermaßen vorgehen. Das ist heute leider nicht die Realität. Zudem sollten die ambulanten Diagnosen anhand von verbindlichen Kodier-Richtlinien nach nachvollziehbaren Kriterien verschlüsselt werden. Um das Problem an den Wurzeln zu packen, bedarf es jedoch einer anderen Auswahl der sogenannten morbi-relevanten Krankheiten. Dabei sollte man sich mehr als heute auf die kostenintensivsten Krankheiten konzentrieren, bei denen die Diagnosevergabe weniger manipulationsanfällig ist.
Notwendig ist auch die Einführung einer sogenannten Versorgungsstrukturkomponente beim Morbi-RSA, die die unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenstrukturen auf dem Land und in den Städten einbezieht. Mit dem HHVG sollen nun Regionalkennzeichen von den Krankenkassen für regionale Analysen erhoben werden. Es freut uns, dass der Gesetzgeber unsere Anregungen aufgenommen hat, die Erhebungspflicht für diese Daten ab dem 1. Juli 2017 vorzusehen. Damit liegen diese Daten für das Berichtsjahr 2016 rechtzeitig vor und können in das Sondergutachten mit einfließen. Denn in Sachen Morbi-RSA dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Damit die nächste Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode handlungsfähig sein kann, müssen die Weichen jetzt richtig gestellt werden.
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