Schon im Vorfeld des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 hat der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, härtere Eingriffe bei der Gestaltung der Arzneimittelpreise in Deutschland gefordert. Das ist gut so. Aber auch die Ärzte müssen ihren Teil zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln beitragen.
Beim Thema Gestaltung der Arzneimittelpreise in Deutschland sitzen Ärzte und Krankenkassen eigentlich in einem Boot. Denn innovative Medikamente müssen bezahlbar bleiben. Das sagte auch der Ärztekammerpräsident Montgomery im Vorfeld des Ärztetages: Es könne nicht angehen, dass sich in einem sozial gebundenen System Firmen, die neue Medikamente entwickeln, über Gebühr bereichern. Auch die Krankenkassen laufen seit Jahren Sturm gegen die Hochpreispolitik der Pharmaindustrie. Das Hepatitis-C-Medikament Sovaldi ist da längst kein Einzelfall mehr. Denn Pharmahersteller können für neue innovative Medikamente, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt hat, in den ersten zwölf Monaten nach ihrer Zulassung den Preis beliebig festlegen. Erst dann werden die zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelten Erstattungspreise wirksam.
Die Ergebnisse der Nutzenbewertung kommen oftmals gar nicht oder zu spät in der Arztpraxis an.
Hier sollte der Gesetzgeber den Pharmaherstellern einen Riegel vorschieben: Die ausgehandelten Preise sollten rückwirkend ab dem Tag der Zulassung gelten, und zwar ohne Umsatzschwellen, welche die Politik jetzt ins Gespräch gebracht hat. Doch wenn die Ärzteschaft es ernst meint mit der Begrenzung der Arzneikosten, muss auch sie handeln. Eine Baustelle ist da das Thema Transparenz. Denn die Ergebnisse der Nutzenbewertung von innovativen Arzneimitteln kommen oftmals gar nicht oder zu spät in der Arztpraxis an. Nur zu oft werden noch Medikamente verordnet, die keinerlei Zusatznutzen für den Patienten aufweisen und zugleich unwirtschaftlich sind. Als Lizensierer der Arztinformationssysteme muss die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf hinwirken, dass die Ergebnisse endlich regelhaft in der Praxissoftware der Ärzte hinterlegt werden, und zwar in einer für den Praxisalltag tauglichen, komprimierten Form. Darüber hinaus brauchen die Ärzte aber auch Informationen über die ausgehandelten Erstattungspreise. Das Vorhaben der Politik, auf Wunsch der Pharmaindustrie die verhandelten Erstattungspreise vertraulich zu halten, gefährdet die Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Wie soll ein Arzt bei der Auswahl eines Medikaments eine Wirtschaftlichkeitsentscheidung treffen, wenn er den Preis nicht kennt? Industrieneutraler Wissenstransfer ist unerlässlich für eine qualitativ hochwertige Arzneiversorgung. Hier muss die Ärzteschaft aktiver werden.
Stand: 15.8.2016 – Stellungnahme zum AM-VSG
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG)
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