Wegen der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) muss der Gesundheitsfonds Strafzinsen entrichten. Wertvolle Beitragsgelder werden so sinnlos verbrannt. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert daher eine Absenkung der Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds.
Seit Juni 2014 erhebt die EZB einen negativen Zinssatz von -0,1 Prozent (seit März von -0,4 Prozent) für kurzfristige Einlagen. Ziel der Geldpolitik ist es, die Banken zu zwingen, mehr Geld in die Wirtschaft zu lenken, um damit die Konjunktur anzukurbeln. Und die Banken geben die Strafzinsen an ihre Großanleger weiter. So geschehen beim Gesundheitsfonds: Im Jahr 2015 musste der Gesundheitsfonds erstmals Strafzinsen zahlen, die beachtliche Summe von 1,8 Millionen Euro ging verloren. Wie kann das sein?
Der vdek fordert, die Liquiditätsreserve mindestens auf 35 Prozent einer Monatsausgabe abzusenken.
15,5 bis 16,5 Milliarden Euro ziehen die Krankenkassen monatlich von ihren Mitgliedern an Krankenkassenbeiträgen ein und im November wegen der hohen Einmalzahlungen rund 18,9 Milliarden Euro, um sie dann gleich an den Gesundheitsfonds als Geldsammelstelle weiterzuleiten. Der Fonds schüttet diese Gelder nach Kriterien des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) in monatlich etwa gleich hohen Raten von 17,5 Milliarden Euro kalendertäglich wieder an die Krankenkassen aus; diese bezahlen damit die Kosten für Ärzte, Krankenhäuser etc. Dadurch bildet sich im November eines Jahres eine Reserve, die in den folgenden elf Monaten genutzt wird, um die – bezogen auf die monatlichen Zuweisungen – laufend zu niedrigen Monatseinnahmen bis November des nächsten Jahres zu finanzieren. Das Geld muss also bei den Banken auf Terminkonten geparkt werden und wird dann (zurzeit) negativ verzinst. Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Verwalter des Fonds also muss noch Geld an die Banken abdrücken. Absurde Welt.
Ohnehin ist es für die Kassen und das BVA immer schwieriger geworden, für ihre Rücklagen kurzfristig rentable Anlagemöglichkeiten zu bekommen. Denn die Anlagen dürfen nicht spekulativ sein, sie sollten aber eine marktgerechte Verzinsung ermöglichen. Bei Zinssätzen von etwa 0,01 Prozent oder sogar im Minusbereich ist dies nicht zu erreichen. Rücklagen anzuhäufen, lohnt sich unter diesen Bedingungen also nicht.
Dies wirkt sich umso gravierender aus, je höher die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ist. Der vdek fordert deshalb, die Liquiditätsreserve mindestens auf 35 Prozent. einer Monatsausgabe abzusenken; die gesetzliche Mindestreserve ist eigentlich sogar auf 25 Prozent einer Monatsausgabe begrenzt. Im Jahre 2015 hätte die Reserve von zehn Milliarden Euro auf sechs Milliarden Euro abgesenkt werden müssen. Durch diese Maßnahme würden weniger Beitragsgelder auf dem Kapitalmarkt verbrannt, und man könnte zumindest zeitweise den Druck auf die Zusatzbeitragssätze reduzieren.
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