Die GKV-Ausgaben könnten 2027 ein Rekordniveau von 390 Milliarden Euro erreichen, das sind 100 Milliarden mehr als noch vor fünf Jahren. Trotz der hohen Gesundheitsausgaben liegt Deutschland in Hinblick auf die Lebenserwartung unter dem EU-Durchschnitt. Die steigenden Ausgaben werden seit Jahren über höhere Beiträge finanziert. Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem Frühjahrsgutachten jetzt sehr deutlich vor einem weiteren Anstieg der Sozialabgaben (derzeit 42,3 Prozent) gewarnt und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Haupttreiber der Abgabenlast ausgemacht.
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz schlägt die Bundesregierung daher grundsätzlich den richtigen Weg ein. Es geht vor allem darum, den Ausgabenanstieg in der GKV zu stoppen und in Einklang mit der Einnahmenentwicklung zu bringen. Der Druck ist groß, allein für 2027 wird ein erneutes Defizit in Höhe von 15 Milliarden Euro erwartet. Auf Basis der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit legte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im April einen ausgewogenen Referentenentwurf mit einem Einsparvolumen von etwa 19,6 Milliarden Euro vor. Doch bereits im Kabinettsentwurf schrumpfte der Betrag auf 16,3 Milliarden Euro zusammen, was primär auf die Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 2 Milliarden Euro zurückzuführen war. Allein damit wird es jetzt sehr eng.
Doch einzelne Leistungserbringende setzen mit zum Teil unlauteren Methoden alles daran, ihre finanziellen Interessen zu sichern. Die Vertretungen der Krankenhäuser und Ärzte drohen mit Schließungen von Krankenhausstandorten, mit Terminverknappung und eingeschränkter Versorgung, die Pharmaindustrie mit Standortverlagerung – und verunsichern damit die Versicherten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet der Gesundheitsausschuss des Bundesrats darauf aufspringt und eine große Streichliste vorlegte, die fundamentale Bestandteile des Gesetzes aushöhlen würde, wie die Deckelung des Pflegebudgets im Krankenhaus, den dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel oder die Einführung von Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel.
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Die Bundesregierung darf jetzt nicht vor den Forderungen der Länder und einzelner Leistungserbringenden einknicken und weitere Zugeständnisse machen. Es geht darum, die GKV zukunftsfähig aufzustellen. Dafür müssen die Belastungen fair auf alle verteilt werden. Zudem muss der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und versicherungsfremde Leistungen wie die Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfangende vollständig finanzieren.
Sollte das Gesetz sein Ziel nicht erreichen und die beitragszahlenden Arbeitgeber und Versicherten erneut durch höhere Beiträge über Gebühr belastet werden, käme das einem Versagen der Politik gleich.
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