Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Mehr Daten, bessere Steuerung?

Seit Anfang Mai liegt der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor. Im Mittelpunkt stehen neue digi­tale Instrumente für die Versorgung, mehr Kompetenzen für die Kranken kassen, aber auch für die gematik.

Symbolgrafik zu digitalen Gesundheitsdaten mit Computer, medizinischen Dokumenten, Kalender und Medikamenten.

Im politischen Fokus steht das Gesetz insbesondere, weil es die digitalen Grundlagen für das zukünftige Primärversorgungssystem schaffen soll. Konkret bedeutet das: Eine digitale Bedarfseinschätzung, die Einführung digitaler Überweisungen sowie klare Vorgaben für Terminvermittlungsplattformen sollen gesetzlich verankert werden. In einer Vorstufe sollen die Krankenkassen ab 2028 die digitale Ersteinschätzung bei Akutfällen, die heute bereits unter der Rufnummer 116117 zur Verfügung steht, in ihre ePA-Apps integrieren und mit einer Möglichkeit zur Terminbuchung verbinden. Mit diesem digitalen Versorgungseinstieg wird die Bedeutung der ePA-Apps erheblich aufgewertet.

Für eine echte digitale Bedarfseinschätzung, die Versicherte bei medizinischen Problemen verlässlich in die richtige Versorgungsebene steuert, reichen die bisherigen Systeme jedoch noch nicht aus. Daher erhalten die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung den Auftrag, konkrete Vorgaben für ein solches System zu entwickeln. Der Gesetzgeber ist in seinen Vorstellungen darüber vergleichsweise konkret und folgt weitgehend Überlegungen, die insbesondere von den Ersatzkassen immer wieder eingebracht wurden. Offen bleibt allerdings die Frage, wer ein solches System künftig betreiben soll. Hier dürfte das für den Spätsommer angekündigte Primärversorgungsgesetz mehr Klarheit bringen.

Zudem wird die gematik beauftragt, bis Herbst 2028 gemeinsam mit der KBV und dem GKV-Spitzenverband einen Fachdienst für elektronische Überweisungen zu entwickeln. Das ist ein wichtiges Instrument für eine bessere digitale Kommunikation und effizientere Informationsflüsse. Arztpraxen sollen allerdings erst ein Jahr später, im Herbst 2029, verpflichtet werden, dieses Verfahren auch zu nutzen. Hier wäre mehr Geschwindigkeit wünschenswert, damit digitale Prozesse schneller in der Versorgung ankommen.

Schneller greifen sollen dagegen die Vorgaben für Terminplattformen wie Doctolib. Künftig soll sichergestellt werden, dass Termine nicht nach wirtschaftlichen Interessen gesteuert sind. Eine konkrete Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte, Termine online anzubieten, ist damit allerdings ebenso wenig verbunden wie eine Entscheidung darüber, ob es künftig eine oder mehrere Plattformlösungen geben soll. Auch hierzu dürfte im weiteren Gesetzgebungsprozess – oder mit Blick auf das Primärversorgungsgesetz – mehr Klarheit entstehen.

Mehr Möglichkeiten für Krankenkassen

Daneben greift der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschlägen der Krankenkassen im Zusammenhang mit § 25b SGB V auf. Dieser ermöglicht es ihnen seit 2024, mithilfe von Datenauswertungen individuelle Gesundheitsrisiken ihrer Versicherten zu erkennen und sie entsprechend zu informieren. Mit dem GeDIG wird die Umsetzung an wichtigen Stellen entbürokratisiert. Zudem können die Kassen künftig stärker auf eigene Versorgungsangebote hinweisen. Das geht in die richtige Richtung.

Allerdings bleibt der Anwendungsbereich weiterhin begrenzt. Zwar wird er auf mögliche Erkrankungen im Herz-Kreislauf-Bereich ausgeweitet, doch wäre es aus Versichertensicht sinnvoll, wenn Krankenkassen Risiken auch für weitere chronische Erkrankungen systematisch in den Blick nehmen könnten.

gematik soll mehr Kompetenzen bekommen

Künftig soll die gematik eine deutlich aktivere Steuerungsrolle bei der Telematikinfrastruktur (TI) und ihren Anwendungen übernehmen. Dazu erhält sie unter anderem die Möglichkeit, Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI zentral auszuschreiben, zu bündeln, selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen sowie entsprechende Rahmenverträge abzuschließen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon eine höhere Stabilität im Betrieb.

Darüber hinaus soll für die gematik erstmals eine eigenständige Betreiberrolle gesetzlich verankert werden. Sie kann künftig Diensteanbieter zulassen sowie verbindliche betriebliche Anforderungen formulieren und durchsetzen. Damit erweitert sich ihr Handlungsspielraum deutlich, da sie über Zulassungen, Anforderungen und betriebliche Auflagen eigenständig entscheiden kann. Insgesamt bedeutet der Referentenentwurf einen deutlichen Rollenwandel der gematik – weg von einer eher spezifikations- und zulassungsorientierten Organisation hin zu einer stärker steuernden, operativen und sicherheitsrelevanten Instanz.

Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet dies zugleich weniger Eigenverantwortung und mehr zentrale Steuerung bei TI-Komponenten. Kritisch wird dies insbesondere dort, wo sie Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) bislang organisatorisch und technisch in eigener Verantwortung oder über eigene Dienstleister betreiben. Durch die neuen Regelungen kann sich die gematik künftig deutlich stärker in operative und betriebliche Prozesse einbringen.

Während die Krankenkassen formal weiterhin Anbieter ihrer ePA-Lösungen bleiben, erhält die gematik weitergehende Möglichkeiten, betriebliche Anforderungen verbindlich vorzugeben, Prozesse zu standardisieren und bei Sicherheits- oder Stabilitätsproblemen unmittelbar einzugreifen. Hierauf ist im weiteren Verfahren besonderes Augenmerk zu richten und sorgfältig abzuwägen, an welchen Stellen mehr Zentralisierung sinnvoll ist.

Klar aus Sicht der Ersatzkassen ist: Alle Dienste mit direktem Versichertenbezug – die sogenannte Kundenschnittstelle – müssen auch künftig im Verantwortungsbereich der Krankenkassen verbleiben. 

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