Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Greiner

"Versicherungsfremde Leistungen gehören aus Steuermitteln finanziert"

Die Bundesregierung hat einen Kabinettsentwurf für ein GKV­ Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Dieser fußt auf dem Ende März 2026 veröffentlichten ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit (FKG), die von der Bundes­gesundheitsministerin im September letzten Jahres eingesetzt wurde, um Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. Ein zweiter Bericht zu strukturellen Maßnahmen 
soll bis Ende dieses Jahres folgen. Im Interview erläutert Kommissions­vorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Greiner die Empfehlungen der Kommission, identifiziert zentrale Kostentreiber und verweist auf die Herausforderungen der Umsetzung.

Mann vor Gebäude der Universität Bielefeld.

Was waren Ihre Erwartungen an die Arbeit der Kommission?
Prof. Dr. Wolfgang Greiner: Ich hatte Respekt vor der Arbeit, auch weil der Zeitrahmen sehr knapp bemessen ist und die Aufmerksamkeit sehr hoch. Im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatten wir zwei Jahre Zeit für die Ausarbeitung eines Themas, hier war es eine Vielzahl von Themen in noch nicht mal einem Jahr. Wir haben sehr oft getagt, viele Videokonferenzen durchgeführt, Einzelgespräche geführt, über 1.700 Vorschläge von Stakeholdern ausgewertet. Für den zweiten Bericht haben wir jetzt noch mal ein gutes Dreivierteljahr Zeit, aber dann ist unsere Arbeit auch abgeschlossen, es ist also ein absehbarer Zeitraum. Diese Dringlichkeit war mir aber auch von vornherein klar, denn die Ergebnisse sollten relativ kurzfristig in Gesetzen umgesetzt werden, was ja jetzt auch passiert ist.

Die Kommission beziffert die Finanzlücke in der GKV auf über 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr, die sukzessive auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 ansteigt. Sie haben 66 Sparvorschläge mit einem Finanzvolumen von 42,3 Milliarden Euro für 2027 ausgesprochen. Der Kabinettsentwurf weist allerdings nur noch ein Sparpotenzial von 16,3 Milliarden Euro auf. Gerät das Ziel der Beitragssatzstabilisierung aus dem Blick?

Unser Arbeitsauftrag bestand darin zu identifizieren, was helfen kann, dass die Beitragssätze in der GKV nicht noch weiter steigen. Es ist volkswirtschaftlich sehr schädlich, was in den letzten Jahren passiert ist und das kann sich nicht einfach so fortsetzen. Was die Politik nun aber aus unseren Vorschlägen macht, liegt in ihrer Verantwortung, da gibt es eine klare Rollenverteilung. Es war uns auch klar, dass nicht alle Vorschläge übernommen werden und es im politischen Weitergang schwierig sein wird. Ich beneide die Gesundheitspolitik nicht, eine Auswahl treffen zu müssen. Aber sie hat auf jeden Fall eine Vielzahl an Möglichkeiten. 

Ein Kernelement der Reformvorschläge ist die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik, also der Grundsatz, dass die Ausgaben nicht stärker steigen dürfen als die Einnahmen. Warum?

Bei der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik handelt es sich eigentlich um keinen neuen Vorschlag, denn sie steht bereits im Sozialgesetzbuch. Entscheidend ist, dass diese Grundsätze eingehalten werden. Die Möglichkeit einer begründeten Abweichung steht ebenfalls im Gesetz, nur wurde diese in den letzten Jahren inflationär genutzt. In sämtlichen Sektoren wurde die Beitragssatzstabilität immer mehr durchlöchert und hat damit an Bedeutung verloren. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Grundsätzlich gilt, dass man Beitragssatzstabilität nur dann erreicht, wenn man nicht mehr ausgibt, als man einnimmt. Ein Hauptgrund für die Ausgabensteigerung sind die extremen Honorarsteigerungen in allen Leistungsbereichen. Hier muss man ansetzen, um eine kurzfristige Wirkung zu erzielen. 

Die Ärzteschaft fürchtet hohe Honorarkürzungen.

Unser Vorschlag wird als Honorarkürzung wahrgenommen, aber faktisch betrifft es nur Anteile, die zusätzlich gezahlt werden sollen. Wir haben Sonderregelungen überprüft, die jenseits der normalen Steigerungen für die ärztlichen Leistungen liegen. Im ambulanten Bereich betrifft das vor allem das Terminservice- und Versorgungsgesetz, also die Zahlung für schnellere Termine. Unsere Evaluation zeigt, dass dieses Gesetz leider nicht wirkt, die Versicherten also keine schnelleren Termine bekommen haben. Ein weiteres Beispiel ist die Streichung der gesonderten Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Tätigkeit ist mittlerweile weitgehend automatisiert und bedarf keiner dauerhaften Vergütung. Im stationären Bereich hatten wir vorgeschlagen, die Mittel für sogenannte pflegeentlastende Maßnahmen zu streichen, welche pauschal, also ohne Nachweis über die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen gezahlt werden. Das betrifft häufig Tätigkeiten, die von Krankenhauspersonal übernommen wird, was ohnehin schon durch das DRG-System finanziert ist.

Im Krankenhausbereich wurde im Kabinettsentwurf das grundsätzliche Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik bei der Tarifrefinanzierung wieder aufgeweicht. Statt der von der Kommission empfohlenen Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung soll es jetzt eine hälftige Tarifrefinanzierung geben. Gerade diese Regelung hatte zu unkontrollierten Ausgabenzuwächsen im stationären Bereich geführt. Können Sie die Bedenken der Politik oder der Krankenhäuser nachvollziehen?

Aus Sicht der Krankenhäuser war die vollständige Tarifrefinanzierung natürlich sehr angenehm, welche Branche würde sich so etwas nicht auch wünschen? Aber eine solche Regelung führt dazu, dass bei den Tarifverhandlungen Anreize zur Wirtschaftlichkeit verloren gehen, da die Mehrkosten vollständig (oder zukünftig anteilig) von den Beitragszahlern übernommen werden, die bei den Tarifverhandlungen gar nicht mit am Tisch sitzen. Tarifabschlüsse gehen dann schnell über das wirtschaftlich vertretbare Maß hinaus. Die Verhandlung von Veränderungswerten für die Fallpauschalen decken zudem Kostensteigerungen aufgrund steigender Lohnkosten bereits weitgehend ab, die Tarifsteigerungen werden also doppelt finanziert. Diese Fehlanreize wirken auch in andere Sektoren hinein, zum Beispiel, weil sich Steigerungen der Honorierung im ambulanten Bereich an den Oberarztgehältern in den Krankenhäusern orientieren. 

Auch der Arzneimittelbereich steht als zweitgrößter Ausgabenbereich im Fokus, etwa was den Herstellerrabatt und patentgeschützte Arzneimittel betrifft.

Wir hatten vorgeschlagen, den Herstellerrabatt, der derzeit bei 7 Prozent liegt, im Jahr 2027 auf 14 Prozent anzuheben und danach zu dynamisieren. Der Kabinettsentwurf sieht jetzt direkt eine Dynamisierung vor, was dazu führt, dass der Abschlag etwas weniger hoch ist. Ich denke, diese Regelung muss und wird in den kommenden Jahren noch weiterentwickelt werden. Bei den patentgeschützten Arzneimitteln haben wir etwas ganz Neues vorgeschlagen, nämlich die Einführung eines Wettbewerbs über Ausschreibungen für Medikamente, bei denen im Bewertungsverfahren eine Gleichwertigkeit der Wirkung festgestellt wurde. Das gab es für patentgeschützte Arzneimittel so noch nicht. Im Kabinettsentwurf wurde diese Empfehlung insofern aufgegriffen, dass Gruppen genannt werden, für die diese Gleichwertigkeit gilt und bei denen deshalb zukünftig Ausschreibungen möglich sein sollen. Das würde die Preise in diesen Segmenten deutlich senken und ist ein erster guter Schritt. Man könnte auch eine Generalisierung vorsehen, sodass der G-BA regelmäßig prüft, welche Gruppen infrage kämen. Denn die jetzt im Gesetz genannten Gruppen werden natürlich in fünf Jahren schon nicht mehr vollständig patentgeschützt sein.

Patentgeschützte Arzneimittel sind ein Hauptkostentreiber in der GKV. Lässt sich das allein durch Wettbewerb auffangen?

Man muss bedenken, dass es gerade in den letzten Jahren eine ganze Reihe von hochwertigen Innovationen gab. Natürlich gibt es auch viele Medikamente ohne Zusatznutzen, das wird  richtigerweise alles sehr genau überprüft, aber es gibt auch Medikamente, die wirklich besser sind als alles, was bis dahin verfügbar war. Die Frage ist dann, was uns die Medikamente mit Zusatznutzen wert sind, wie viel sie uns kosten sollten. Das ist schwer zu beantworten. Helfen würden – und das haben wir auch schon im Sachverständigenrat gesagt – Kosten-Nutzen-Analysen. Diese wurden aber bislang abgelehnt. Womöglich wird es hier in Zukunft eine Weiterentwicklung geben, aber ich möchte unserem zweiten Bericht nicht vorgreifen. 

Vorgesehen sind auch Leistungskürzungen für die Versicherten für nicht evidenzbasierte Leistungen.

Was die Überprüfung des Leistungskatalogs anbelangt, war uns eine Orientierung an Nutzen und Qualität sehr wichtig. Das hervorstechendste Beispiel ist die Homöopathie, die einen derartigen Widerspruch zur evidenzbasierten Medizin darstellt, dass man diese Produkte nicht mehr aus Beitragsmitteln finanzieren sollte. Ein anderes Beispiel ist das Hautkrebsscreening. Wir empfehlen, es auszusetzen und den G-BA zu beauftragen, hier ein gezielteres Screening zu überprüfen, also Zielgruppen zu definieren, für die sich solch ein Screening wirklich lohnen würde. Die Politik will das Hautkrebsscreening nun prüfen lassen, aber nicht aussetzen, hat die Empfehlung also sehr weitgehend aufgegriffen.

Prof. Dr. Wolfgang Greiner, geboren 1965, studierte nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hannover und war dort anschließend am Institut für Versicherungsbetriebslehre als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit April 2005 ist er Inhaber des Lehrstuhls für „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an der Universität Bielefeld. Seine Promotion 1998 behandelte Kosten-Nutzen-Analysen im Gesundheitswesen, in seiner Habilitation 2004 setzte er sich mit gesundheitsökonomischen Aspekten des Disease Managements auseinander. Er war von 2010 bis 2023 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und ist Vorsitzender der im September 2025 eingesetzten FinanzKommission Gesundheit. 

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