Editorial

Reformen brauchen Konsequenz

Michaela Gottfried, Pressesprecherin beim vdek

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat die Bundesregierung das lange erwartetete Reformpaket vorgelegt, um die Finanzprobleme der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) anzugehen. Die gute Nachricht: Zentrale Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit – insbesondere die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik – finden sich im Kabinettsentwurf wieder. Um stabile Beiträge zu ermöglichen, darf es allerdings keine weiteren Ausnahmeregelungen – etwa für den Pharma­ oder Krankenhausbereich – geben. Dass der Bund sich zudem der vollständigen Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfangende entzieht und zugleich den allgemeinen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen kürzt, ist eine klare Unwucht zulasten der Beitragszahlenden. Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Vorsitzender der Finanz­Kommission, stellt im Interview klar: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören aus Steuermitteln finanziert. Die Politik müsse jetzt die Beitragssatzstabilisierung ernst nehmen und langfristig absichern. Konsequenz ist auch bei weiteren Reformvorhaben gefragt. Die Notfallreform wurde nach vielen Anläu­fen der Vorgängerregierungen nun endlich im April vom Kabinett beschlossen. Damit ist die Ziellinie aber noch nicht erreicht. Zugleich ist ein Primärversorgungssystem geplant, für das sich erste Bau­steine, etwa die digitale Ersteinschätzung, im Referentenentwurf für ein Digitalgesetz (GeDIG) finden. Beide Vorhaben bieten die Chance, die Versorgung gezielter zu steuern, Ressourcen effizienter einzu­etzen und Patientinnen und Patienten schneller in die richtige Behandlung zu lenken.

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