Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) verbindet die Bundesregierung den Anspruch, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu konsolidieren und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Im Kern soll dem Grundprinzip der Beitragsstabilität in der GKV wieder durchgängig Geltung verschafft werden. Ganz grundsätzlich besagt es, dass die Ausgaben nur so stark steigen können, wie es die Einnahmen tun. Eine so gelebte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik impliziert jährliche Steigerungen bei Vergütungen und Mengen, aber in begrenzter Höhe. Leider ist die Politik seit den Zweitausenderjahren immer stärker davon abgewichen und hat viele Stellschrauben gelockert und Steuerungsinstrumente der Krankenkassen eingeschränkt. Im Ergebnis sind die Beiträge vor allem in den vergangenen Jahren dynamisch gestiegen, angetrieben von ungewöhnlich hohen Ausgabensteigerungen über fast alle Leistungsbereiche hinweg. So stiegen zum Beispiel im Jahr 2025 die Ausgaben im Bereich der ärztlichen Behandlung um 7,6 Prozent, im Krankenhausbereich um 9,6 Prozent und im Bereich Heilmittel um 10,4 Prozent. Es ist deshalb dringend erforderlich, zu alten Tugenden zurückzukehren und die Ausgabenentwicklung wieder in einem definierten Korridor weiterzuentwickeln.
Ausgewogene Lastenverteilung, leider mit Schlagseite
In Reaktion auf den Gesetzentwurf gab es flächendeckend Kritik aus sehr vielen Leistungsbereichen. Nach aller Erfahrung ist das ein Indiz für einen ausgewogenen und somit tragfähigen Gesetzentwurf. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch eine erhebliche Schlagseite. Denn der Staat kommt weiterhin seinen Verpflichtungen nicht nach und leistet ihm obliegende Erstattungen an die GKV nicht. Schlimmer noch, er kürzt sogar den Betrag, den er den Krankenkassen für die Übernahme von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben jährlich überweist. Diese mit dem irreführenden Begriff „Bundeszuschuss“ betitelte Aufwandserstattung soll um 2 Milliarden Euro und somit um knapp 15 Prozent gekürzt werden. Als Begründung dafür ist im Gesetzentwurf von einer notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts zu lesen. Der Bund schließt somit einen Teil der Deckungslücke in seinem Haushalt aus den Beiträgen der Mitglieder der GKV und ihrer Arbeitgeber:innen. Anstatt die versicherungsfremden Leistungen sachgerecht zu finanzieren, droht eine weitere Verlagerung staatlicher Finanzprobleme auf die Schultern der Beitragszahlenden.
Auch der Einstieg mit 250 Millionen Euro im Jahr 2027 in die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden bleibt weit hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück. Die schrittweise Anhebung des Bundeszuschusses auf zwei Milliarden Euro bis 2031 deckt nur einen Bruchteil der realen Ausgaben. Die tatsächliche Deckungslücke beträgt hier 12 Milliarden Euro. Im Ergebnis sind es erneut und weiterhin die Beitragszahlenden in der GKV, die diese gesamtgesellschaftlichen und sozialpolitische motivierten Ausgaben schultern müssen, während privat Versicherte außen vor sind. Diese offensichtliche Schieflage sollte dringend nachgebessert werden. Das gilt auch mit Blick auf die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge der GKV-Mitglieder werden dadurch erheblich ansteigen um maximal 45 Euro pro Monat und es steht zu befürchten, dass die Mehreinnahmen mit einem Verlust von Mitgliedern mit höheren Einkommen in die PKV teuer bezahlt werden. Solange es in der Krankenversicherung eine Dualität der Versicherungssysteme gibt, sollten nicht diejenigen über Gebühr belastet werden, die hohe Deckungsbeiträge für das System leisten.
Standortpolitik zu Lasten der GKV darf es nicht geben
Der Gesetzentwurf enthält viele sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der Finanzlage. Im Bereich der Arzneimittelausgaben greift er jedoch zu kurz. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen beim dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel unterlaufen das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und zweckentfremden Beitragsmittel für industriepolitische Ziele. Ein belastbarer Zusammenhang zwischen Erstattungspreisen und Standortentscheidungen global agierender Unternehmen ist nicht erkennbar. Die GKV wird damit faktisch zur Standortförderin – und das ist nicht ihre Aufgabe. Ähnlich problematisch ist die Wiedereinführung der Tarifrefinanzierung in der Krankenhausversorgung über die Grundlohnsummenbindung hinaus. Gerade Sonderregelungen dieser Art haben in der Vergangenheit zu einer unkontrollierten Ausgabendynamik beigetragen.
Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung
Nach der FinanzKommission Gesundheit beträgt die Finanzierungslücke im Jahr 2027 15,3 Milliarden Euro und wächst bis 2030 auf 40,3 Milliarden Euro an. Mithilfe des vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs könnten aber Einsparungen von 42,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 beziehungsweise 63,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 erzielt werden und somit der durchschnittlich festgelegte Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent konstant gehalten beziehungsweise sogar gesenkt werden.
Mit dem Gesetzentwurf reduziert sich aber das Einsparvolumen deutlich: 2027 beträgt es nur noch 16,3 Milliarden Euro und 2028 38,1 Milliarden Euro. Damit würde das Einsparvolumen in den Jahren 2027 und 2028 noch ausreichen, um die Finanzierungslücke zu schließen und somit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil zu halten. Bereits ab 2029 würden die Zusatzbeitragssätze aber erneut steigen. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass die geplanten Strukturreformen auf Basis des zweiten Berichts der FinanzKommission Gesundheit zur Konsolidierung der GKV-Finanzen und damit eines stabilen Zusatzbeitrags beitragen werden. Jedoch dauert es in der Regel relativ lange, bis Strukturreformen ihre finanzielle Wirkung entfalten. Selbst wenn die Strukturreformen im Jahr 2027 umgesetzt und ab 2028 wirken würden, ist von größeren finanziellen Auswirkungen ab 2029 eher nicht auszugehen. Der richtige Weg wäre deshalb, ausreichend viele Maßnahmen aus dem Katalog der FinanzKommission Gesundheit umzusetzen, um einen konstanten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz bis 2030 gewährleisten zu können und den geplanten Strukturreformen ausreichend Zeit zur Entfaltung ihrer Finanzwirkungen zu geben.
Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. (3. Ausgabe 2026)
-
Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)Mehr Daten, bessere Steuerung?
-
Kabinettsentwurf zum BeitragssatzstabilisierungsgesetzGroßer Fortschritt, aber bitte noch nachbessern
-
Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Greiner"Versicherungsfremde Leistungen gehören aus Steuermitteln finanziert"