Rezeptfälschungen

Vom Einzeltäter zur organisierten Kriminalität

Gefälschte Rezepte sind kein neues Thema. Sie begleiten das Gesundheitswesen seit Jahrzehnten und werden es vermutlich auch weiterhin tun. Allerdings haben sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren die Hintergründe und insbesondere die Dimensionen sowie die Professionalität deutlich verändert.

Illustration Rezeptfälschungen: Apothekerin untersucht Rezept mit Lupe

In der Vergangenheit wurde versucht, mit gefälschten Rezepten vor allem an stark wirksame Schmerzmittel, Psychopharmaka oder auch Potenzmittel zu kommen. Die häufig gestohlenen Blankorezepte wurden mit gefälschten Arztstempeln versehen und in der Apotheke eingelöst. Sie dienten in erster Linie dem Eigenkonsum oder dem Weiterverkauf im Umfeld der klassischen Beschaffungskriminalität.

Mittlerweile hat sich dieses Bild deutlich gewandelt. Die Einzeltäter für den Eigengebrauch gibt es weiterhin. Allerdings treten jetzt auch organisierte Gruppen in Erscheinung, die Fälschung und Einlösung systematisch und arbeitsteilig betreiben. Während bestimmte Personen für die Erstellung der Fälschungen zuständig sind, übernehmen weitere die Einlösung und eine dritte Gruppe den Weiterverkauf der erlangten Arzneimittel. Zwar geraten bei polizeilichen Erfolgen häufig die Einlösenden ins Visier, die als „kleine Fische“ gelten. Die Identifikation der Hintermänner stellt die zuständigen Ermittlungsbehörden jedoch vor große Herausforderungen. Durch das Bundeskriminalamt (BKA) wird diese Serie inzwischen als Phänomen der organisierten Kriminalität eingestuft. Nach aktuellem Stand erfolgt der Betrug ausschließlich mittels gefälschter Papierrezepte. Auch wenn die Fälschungen für Apotheken zunehmend schwerer zu erkennen sind, gibt es Merkmale, die eine Identifikation ermöglichen:

  • Um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Präparat in der Apotheke vorrätig ist, wird häufig telefonisch angekündigt, dass eine entsprechende Verordnung vorliegt und diese kurzfristig eingelöst werden soll.
  • Es werden bevorzugt Zeiten gewählt, zu denen eine Arztpraxis für mögliche Rückfragen nicht mehr erreichbar ist wie Freitagnachmittag oder am Wochenende. Für das Apothekenpersonal entsteht dadurch Druck: Viele der gefälschten Verordnungen betreffen Arzneimittel, die üblicherweise als Dauermedikation eingesetzt werden und deren Unterbrechung gesundheitliche Risiken bergen kann.
  • Betroffen sind insbesondere Wachstumshormone, GLP-1-Rezeptorantagonisten, besser bekannt unter der „Abnehmspritze“, sowie Krebsmedikamente und eine Vielzahl weiterer Arzneimittel. Neben den „Fälschungslieblingen“ der Vergangenheit haben die neuen Präparate eine Gemeinsamkeit: Sie sind mit Preisen von oft deutlich über 1.000 Euro pro Packung äußerst lukrativ und zugleich stark nachgefragt.

Um diesem Vorgehen entgegenzutreten, hat der vdek die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) um Unterstützung gebeten. Zum einen sollen die Ärztinnen und Ärzte ihrer seit Anfang 2024 bestehenden Verpflichtung nachkommen, E-Rezepte auszustellen. Zum anderen sollen Apotheken dafür sensibilisiert werden, wenn mit einer Papierverordnung hochpreisige Arzneimittel verlangt werden. In einzelnen Bundesländern gibt es bereits Verständigungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Landesapothekerverbänden darüber, wie mit der Problematik umgegangen werden kann und die vom vdek sehr begrüßt werden. Neben der Absprache, die in Rede stehenden Arzneimittel nur noch bei elektronischer Verordnung abzugeben, gibt es auch Portallösungen, die einen schnellen Austausch zwischen den Apotheken ermöglichen. Ein weiterer niederschwelliger Ansatz ist, dass sich die Apotheke die Krankenversichertenkarte vorlegen lässt, wenn einschlägige Merkmale erfüllt sind. Damit kann der Apotheker überprüfen, ob die Person mit den Angaben auf dem Papierrezept übereinstimmt.

Die Belieferung von gefälschten Verordnungen gefährdet die Versorgungs- und Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Dringend benötigte Arzneimittel stehen den Versicherten dadurch unter Umständen nicht zur Verfügung und der finanzielle Schaden ist am Ende von allen Beitragszahlenden zu tragen. Für die Jahre 2024 und 2025 hat das BKA im April 2026 allein bei den Ersatzkassen und dem AOK-System eine Gesamtschadenssumme von 10,5 Millionen Euro festgestellt – Tendenz steigend. Die zunehmende Verbreitung des E-Rezepts sowie die verbesserte Zusammenarbeit aller Beteiligten bilden die Grundlage, um Rezeptfälschungen künftig weiter einzudämmen. Darüber hinaus erfordert die zunehmende Professionalisierung organisierter Banden weiterhin Wachsamkeit.

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