Unterschiede beim Zugang zu zahnärztlicher Prävention führen bei stationär Pflegebedürftigen zu einer Versorgungslücke. Das zeigen Daten des aktuellen Zahnreports der BARMER. Wenn Einrichtungen keinen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten haben, wird nur ein verschwindend geringer Anteil der präventiven Leistungen direkt vor Ort erbracht.
Wenn kaputte Zähne, eine schlecht sitzende Prothese oder Entzündungen das Kauen erschweren, essen viele Betroffene weniger. Das kann zu Mangelernährung, Gewichtsverlust und beispielsweise kardiovaskulären Erkrankungen führen. Gerade für pflegebedürftige Menschen kann eine schlechte Mundgesundheit damit gravierende körperliche Folgen haben. Umso alarmierender sind vor diesem Hintergrund die Ergebnisse des aktuellen Zahnreports der BARMER. Den Daten zufolge gibt es bei stationär Pflegebedürftigen eine Versorgungslücke durch Unterschiede beim Zugang zu zahnärztlicher Prävention. Im Jahr 2024 stellten Zahnärzte bei bundesweit mehr als einem Viertel der BARMER-versicherten Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Bei rund 80 Prozent der Leistungen erfolgte dies direkt in den Einrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten abgeschlossen haben. Allerdings trifft dies nur auf weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen zu. Auf die übrigen Pflegeheime ohne Kooperationsverträge entfielen lediglich zwei Prozent der entsprechenden Leistungen. Problematisch ist dies vor dem Hintergrund, dass für stationär Pflegebedürftige der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich ist. In Anbetracht dieser Versorgungslücke ruft die BARMER Pflegeheime dazu auf, entsprechende Kooperationsverträge mit Zahnärzten abzuschließen.
Ungleich verteilter Anstieg bei Inanspruchnahme
Die Daten des Zahnreports zeigen zwar insgesamt eine gesteigerte Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen seit dem Jahr 2018. Dies liegt auch an der Einführung der Gebührennummern 174 a und b: Zahnärzte können sie für den Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan sowie die Mundgesundheitsaufklärung bei Pflegebedürftigen abrechnen. Allerdings haben von diesem Anstieg nicht alle Betroffenengruppen gleichermaßen profitiert.
Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen regional höchst unterschiedlich.
Während die Inanspruchnahme bei Heimbewohnern von rund zwölf Prozent im Jahr 2019 auf jeweils über 25 Prozent im Jahr 2024 anstieg, stagniert sie bei ambulant Pflegebedürftigen bei rund drei Prozent. Der Zahnreport zeigt damit, dass sich die Teilhabe Pflegebedürftiger an der zahnärztlichen Versorgung und insbesondere den Präventionsleistungen zwar insgesamt verbessert hat, aber längst nicht für alle Personengruppen. Auch für ambulant Pflegebedürftige ist die Situation besorgniserregend. Zur Lösung dieser defizitären Situation herrscht aus Sicht der BARMER Handlungsbedarf.
Starke regionale Unterschiede
Auch der Blick in die Bundesländer zeugt von dringendem Verbesserungsbedarf. Denn laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen regional höchst unterschiedlich. Im Jahr 2024 reichte bei stationär Pflegebedürftigen die Quote für die Inanspruchnahme der Leistungen Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan
und Mundgesundheitsaufklärung von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis hin zu 45,5 Prozent in Berlin, bei einem bundesweiten Durchschnitt von 34,6 Prozent. Auch Hamburg und Sachsen lagen mit 42,7 beziehungsweise 42,6 Prozent auf einem hohen Niveau. Bei ambulant Pflegebedürftigen blieben die Inanspruchnahmeraten 2024 bundesweit auf einem insgesamt niedrigen Niveau von durchschnittlich 3,3 Prozent. In den alten Bundesländern lagen sie durchgehend unter drei Prozent, während Sachsen mit rund neun Prozent den höchsten Wert erreichte. Unter dem Strich ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen in den östlichen Bundesländern grundsätzlich höher. Der Zugang zur Vorsorge darf aus Sicht der BARMER aber nicht von der Postleitzahl abhängen.
Der Zahnreport zeichnet damit ein differenziertes Bild der Versorgungssituation Pflegebedürftiger in Deutschland. Einerseits hat sich die zahnmedizinische Versorgung mit Blick auf präventive Leistungen für einen Teil der Pflegebedürftigen deutlich verbessert. Dies ist eine uneingeschränkt begrüßenswerte Entwicklung. Andererseits herrscht bei ambulant Pflegebedürftigen und Bewohnern von Heimen ohne Kooperationsverträge mit Zahnärzten weiterhin erheblicher Nachholbedarf bei der Inanspruchnahme. An diesen Defiziten gilt es nun gezielt anzusetzen.