Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die soziale Pflegeversicherung (SPV) finanziell stabilisieren und die Versorgung verbessern. Der Referentenentwurf nimmt auch die Pflegegrade in den Blick, die mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) im Jahr 2017 im Zuge eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführt wurden. Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen war damals an der Entwicklung und Ausgestaltung maßgeblich beteiligt.
Mit dem PSG II wurden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und fünf Pflegegrade – statt der vormals drei Pflegestufen – in der Pflegeversicherung eingeführt. Welche Intention stand dahinter?
Heinz Rothgang: Der ursprüngliche Pflegebedürftigkeitsbegriff bildete die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Demenz nur unzureichend ab. Schon 2001 wurden daher für Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ zusätzliche Betreuungsleistungen eingeführt, die 2008 ausgebaut wurden. Ab 2013 hatten diese Personen erstmals Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Damit konnten auch nicht pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hat diese Anomalie beseitigt und eine umfassende Definition von Pflegedürftigkeit etabliert, in der die Benachteiligung von Menschen mit kognitiver, psychischer und geistiger Beeinträchtigung beseitigt wurde.
Inwieweit haben sich die Pflegegrade mit dem dahinterstehenden Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem Begutachtungsinstrument bewährt, wo liegen Herausforderungen in der Praxis? Die Politik hatte 2017 den Zugang zu Pflegeleistungen ja großzügiger definiert als von der Wissenschaft empfohlen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsinstrument haben sich zwar insgesamt bewährt, aber zu einer deutlichen Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen geführt, die inzwischen als problematisch empfunden wird.
Das PNOG befasst sich nun erneut mit dem Zugang zu Pflegeleistungen. So sollen die aktuellen Schwellenwerte durch die damaligen wissenschaftlichen Empfehlungen ersetzt werden. Wie sehen Sie dies mit Blick auf die dann nicht mehr von der SPV erreichten Personen?
Da die Politik den Pflegebedürftigkeitsbegriff bei seiner Einführung großzügiger ausgestaltet hat als seinerzeit vom Beirat für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgesehen, sollen die Schwellenwerte im PNOG für neue Begutachtungen jetzt wieder zurückgesetzt werden. Dies würde zu einer deutlichen Reduktion der Zahl der Neufälle und zu einer niedrigeren Pflegegradverteilung führen. Letzteres wiederum ist problematisch, weil die Personalbemessung in Pflegeheimen von der Pflegegradverteilung abhängt. Bei gleichen Bedarfen wird so indirekt die Obergrenze für die finanzierbaren Pflegekräfte reduziert.