Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist nun beschlossene Sache. Auch der Bundesrat hat dem Paket noch vor der parlamentarischen Sommerpause zugestimmt. Das ist erstmal eine gute Botschaft für die Versicherten und Arbeitgeber, denn das Gesetz soll die prognostizierte Finanzierungslücken für 2027 (18,8 Milliarden Euro) und 2028 (25 Milliarden Euro) schließen und für stabile Beiträge zumindest in den nächsten zwei Jahren sorgen. Doch damit ist es nicht getan. Im Nachgang darf es keine neuen Sonderzahlungen an einzelne Leistungserbringergruppen wie Krankenhäuser oder die Pharmaindustrie geben. Darüber hinaus müssen jetzt rasch Strukturreformen folgen. Andernfalls bleibt die angestrebte Beitragssatzstabilität nur ein kurzer Erfolg.
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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist primär als Spargesetz konzipiert. Die Einführung einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sollte langfristig Richtschnur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Es braucht aber flankierende strukturelle Reformen. Im Fokus stehen für uns die Reform der Primärversorgung mit einer besseren (digitalen) Patientensteuerung sowie die Reform der Arzneimittelversorgung mit einer am Zusatznutzen orientierten Preisgestaltung neuer hochpreisiger Arzneimittel.
Das GKV-Sparpaket ist schon jetzt knapp auf Kante genäht. Laut Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestags ist bei dem Gesetz kein Polster für Unwägbarkeiten eingeplant. Ob das Sparvolumen für 2027 und 2028 also tatsächlich ausreicht, um Beitragssatzanhebungen für alle Versicherten zu verhindern,hängt zum einen davon ab, wie sich die individuelle Finanzlage der Krankenkassen darstellt (ob beispielsweise noch Rücklagen aufgebaut werden müssen), zum anderen, ob das Sparpaket durch Sonderzahlungen an Leistungserbringer weiter verwässert wird. Genau dies kündigt sich aber bereits an. Damit der Bundesrat dem BStabG zustimmt, hatte die Bundesregierung den Ländern in einer Protokollnotiz bereits finanzielle Zusagen in Höhe von 550 Millionen Euro zur Unterstützung der Krankenhäuser gemacht. Darüber hinaus kündigte sie gegenüber pharmazeutischen Unternehmen weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerrabatt an. Eine solche Begünstigung der zwei kostenintensivsten Leistungsbereiche ist angesichts der Milliardengewinne der Pharmaindustrie und der zahlreichen Sondervergütungen für Krankenhäuser (Transformationsfonds, Tarif- und Inflationsausgleiche etc.) nicht akzeptabel und würde zu weiteren Belastungen der Versicherten und Arbeitgeber führen.
Das BStabG ist als reines Spargesetz konzipiert. Die Einführung einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik hat zwar bei konsequenter Umsetzung auch eine erhebliche steuernde Wirkung auf Mengen- und Preisentwicklung und sollte daher langfristig Richtschnur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Es braucht aber flankierende strukturelle Reformen. Im Fokus stehen dabei für uns die Reform der Primärversorgung mit einer besseren (digitalen) Patientensteuerung sowie die Reform der Arzneimittelversorgung mit einer am Zusatznutzen orientierten Preisgestaltung neuer hochpreisiger Arzneimittel. Die Länder sollten sich zudem darauf konzentrieren, die Krankenhausreform im Rahmen ihrer Planungskompetenz konstruktiv umzusetzen, statt weitere Beitragsgelder zum Erhalt nicht mehr bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen zu fordern.