Medikamente, einen Rollator, Reha, Betreuung durch einen Pflegedienst: Für viele Krankenhauspatienten endet die Behandlung nicht am Tag ihrer Entlassung. Sie benötigen auch weiterhin medizinische Versorgung durch ihren Haus- oder Facharzt, Pflege oder Rehabilitation. Dies zu organisieren und einen möglichst lückenlosen Übergang zur Anschlussversorgung ihrer Patienten sicherzustellen, ist Sinn und Zweck des Entlassmanagements der Krankenhäuser. Eine wichtige Unterstützungsleistung – vor allem für ältere und alleinstehende Menschen.
Seit 1. Oktober 2017 haben alle Krankenhäuser in Deutschland ein standardisiertes Entlassmanagement anzubieten, über das sie auch auf ihrer Internetseite informieren müssen. Dies sieht ein Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) vor. Die wichtigsten Informationen zum neuen Entlassmanagement sind im Folgenden zusammengefasst.