Die soziale Absicherung von Familien steht im Zentrum der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Wie sich dieser Schutz in konkreten Leistungen widerspiegelt, darüber entscheiden die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltung, die derzeit bei der Sozialwahl noch bis zum 31. Mai 2017 gewählt werden können.
Die Leistungen für Familien sind vielfältig: Bei den Ersatzkassen sind Kinder bis zu einem Alter von 18 bis 25 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Darüber hinaus bieten die Ersatzkassen ihren Versicherten Versorgungsformen im Rahmen von Satzungsleistungen an. Kinder sind generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von fast allen Zuzahlungen befreit. Für Schwangere und Neugeborene gibt es spezielle Leistungen, die eine unbeschwerte Schwangerschaft und einen gesunden Start ins Leben ermöglichen.
In der Rentenversicherung werden zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung angerechnet, die die spätere Rente erhöhen. Auch können Kinder von Rentenversicherten Rehabilitationsleistungen erhalten.
Ministerin Manuela Schwesig ruft zur Sozialwahl auf
Die Selbstverwaltung arbeitet dafür, dass Familien durch die gesetzliche Sozialversicherung praxisnah geholfen wird. „Bei der Sozialwahl geht es um Ihre Gesundheitsversorgung und Ihre Rente. Das alles betrifft Sie unmittelbar. Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrem Wahlaufruf.
Bei der Sozialwahl 2017 wählen Mitglieder der Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland ihre Vertreterinnen und Vertreter in die zentralen Entscheidungsgremien. Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Die Wahlunterlagen wurden ab dem 25. April per Post versandt. Stichtag ist 31. Mai 2017, bis dahin muss der typisch rote Wahlbriefumschlag bei den Versicherungsträgern eingegangen sein. Für Mitglieder der BARMER findet aufgrund der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017. Mehr Informationen unter www.sozialwahl.de
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Leistungen in der Renten- und Krankenversicherung
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