Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Krankenhäusern: Programmiervorgaben, gültig ab 01.07.2008
Die vorliegenden Unterlagen enthalten Programmiervorgaben für den Datenaustausch zwischen den Krankenkassen bzw. deren Datenannahme- und -verteilstellen einerseits und den Krankenhäusern bzw. den von ihnen beauftragten Rechenzentren andererseits.